Mitwirkung: Unterschied zwischen den Versionen
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Auch der zu erledigende Aufwand, welcher im Zusammenhang mit [[Selbstverwaltung]] entsteht, und abgearbeitet wir, kann als [[Mitwirkung]] bezeichnet werden. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Version vom 14. September 2011, 19:29 Uhr
Mitwirkung oder Mitbestimmung heißt die, die von Entscheidungen betroffen sind, dürfen (pro forma) Einfluss ausüben. Im Rahmen des Hochschulstudium geschieht das im:
- Senat (und seinen Kommissionen)
- Fakultätsrat (und seinen Kommissionen)
- StuRa (und seinen Ausschüssen)
- Fachschaftsrat
Auch der zu erledigende Aufwand, welcher im Zusammenhang mit Selbstverwaltung entsteht, und abgearbeitet wir, kann als Mitwirkung bezeichnet werden.