StuRa:Bestätigung der Mitwirkung: Unterschied zwischen den Versionen
(→Idee) |
K (Form) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== Idee == | == Idee == | ||
Die [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]] sollten die [[Mitwirkung]] ihrer Mitglieder bestätigen können. Besonders wichtig ist das für [[beratende Mitglieder]], damit diese den Anspruch von [[Gremiensemester]] erlangen. Dazu sollte eine | Die [[Organe der Studentinnen- und Studentenschaft]] sollten die [[Mitwirkung]] ihrer Mitglieder bestätigen können. Besonders wichtig ist das für [[beratende Mitglieder]], damit diese den Anspruch von [[Gremiensemester]] erlangen. Dazu sollte eine [[Schreiben]] des [[StuRa]] | ||
# erstellt (möglichst mit Informationsblatt). | # erstellt (möglichst mit Informationsblatt). | ||
# zum Download angeboten | # zum Download angeboten | ||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
#* eine Wahlperiode | #* eine Wahlperiode | ||
#* mehrjährig | #* mehrjährig | ||
# Unterschrift von zwei Personen | # Unterschrift von zwei Personen | ||
#* für [[gewählte Mitglieder]] durch den [[Wahlausschuss]] möglich | #* für [[gewählte Mitglieder]] durch den [[Wahlausschuss]] möglich | ||
#* für alle durch die [[Sprecherinnen und Sprecher]] (oder die des jeweiligen [[FSR]]) und die [[Sitzungsleitung]] oder [[Protokollführung]] von der [[Sitzung]] bei der das beschlossen wurde, dass diesem [[beratende Mitglieder | beratenden Mitglied]] die Mitwirkung bestätigt wurde. | #* für alle durch die [[Sprecherinnen und Sprecher]] (oder die des jeweiligen [[FSR]]) und die [[Sitzungsleitung]] oder [[Protokollführung]] von der [[Sitzung]] bei der das beschlossen wurde, dass diesem [[beratende Mitglieder | beratenden Mitglied]] die Mitwirkung bestätigt wurde. | ||
einzutragen ist. | |||
Beste Erfolge, vielen Dank für die "[[Mitwirkung]]" und Kollegiale | Beste Erfolge, vielen Dank für die "[[Mitwirkung]]" und Kollegiale | ||
Zeile 28: | Zeile 28: | ||
--[[Benutzer:JohannesSchneemann|JohannesSchneemann]] | --[[Benutzer:JohannesSchneemann|JohannesSchneemann]] | ||
= Text für das | == Text für das [[StudSek]] == | ||
* als Brief ans [[ | * als Brief ans [[StudSek]] | ||
hiermit bestätigt (StuRa|FSR) die Mitwirkung von ''NAME'' als | hiermit bestätigt (StuRa|FSR) die Mitwirkung von ''NAME'' als | ||
Zeile 36: | Zeile 36: | ||
Unterschrift | Unterschrift | ||
(Wahlausschuss oder Sprecher) | (Wahlausschuss|Sprecherin oder Sprecher) | ||
Fußnote: Der Umfang der Mitwirkung von beratenden Mitgliedern entspricht dem von gewählten Mitgliedern. | Fußnote: Der Umfang der Mitwirkung von beratenden Mitgliedern entspricht dem von gewählten Mitgliedern. | ||
= Text für das Formblatt = | == Text für das Formblatt == | ||
Rechtsgrundlagen: | Rechtsgrundlagen: | ||
; [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=7851114818210&jlink=p20 § 20] Rückmeldung, Beurlaubung, Fristenberechnung - Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) | |||
: (4) '''Bei Studenten, die mindestens eine Wahlperiode in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft oder des Studentenwerkes nach diesem Gesetz mitgewirkt haben, wird die Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Bei einer mehrjährigen Mitwirkung wird eine Studienzeit von 3 Semestern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.''' | |||
; [http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15.html § 15] Förderungsdauer - Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) | |||
1. aus schwerwiegenden Gründen, | : (3) '''Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie''' | ||
2. (aufgehoben) | :: 1. aus schwerwiegenden Gründen, | ||
''' | :: 2. (aufgehoben) | ||
4. infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlußprüfung, | :: 3. '''infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen und der Länder sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke,''' | ||
5. infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren | :: 4. infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlußprüfung, | ||
überschritten worden ist. | :: 5. infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren | ||
: überschritten worden ist. | |||
== weiteres == | |||
* Flowchart zum Verfahren (?) | * Flowchart zum Verfahren (?) | ||
== Siehe auch == | |||
* [[Gremiensemester]] | * [[Gremiensemester]] | ||
* [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] | * [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] | ||
[[Kategorie:Projekt]] | [[Kategorie:Projekt]] | ||
[[Kategorie:Verwaltung]] | [[Kategorie:Verwaltung]] | ||
[[Kategorie:Gremienvorzug]] | [[Kategorie:Gremienvorzug]] |
Version vom 10. Januar 2012, 01:28 Uhr
Idee
Die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft sollten die Mitwirkung ihrer Mitglieder bestätigen können. Besonders wichtig ist das für beratende Mitglieder, damit diese den Anspruch von Gremiensemester erlangen. Dazu sollte eine Schreiben des StuRa
- erstellt (möglichst mit Informationsblatt).
- zum Download angeboten
werden.
Das Formblatt soll so gestaltet sein, dass
- das bestätigende Organ (nur Organe der Studentinnen- und Studentenschaft)
- der Name das Mitwirkenden
- Art der Mitgliedschaft
- gewählt
- beratend (Der Umfang der Mitwirkung entsprach mindestens dem Mindestaufwand eines gewählten Mitgliedes.)
- Dauer der Mitwirkung
- eine Wahlperiode
- mehrjährig
- Unterschrift von zwei Personen
- für gewählte Mitglieder durch den Wahlausschuss möglich
- für alle durch die Sprecherinnen und Sprecher (oder die des jeweiligen FSR) und die Sitzungsleitung oder Protokollführung von der Sitzung bei der das beschlossen wurde, dass diesem beratenden Mitglied die Mitwirkung bestätigt wurde.
einzutragen ist.
Beste Erfolge, vielen Dank für die "Mitwirkung" und Kollegiale
--PaulRiegel 15:20, 26. Mai 2010 (CEST)
evtl. als LaTeX (und damit pdf) Dokument [1] [2] --JohannesSchneemann
Text für das StudSek
- als Brief ans StudSek
hiermit bestätigt (StuRa|FSR) die Mitwirkung von NAME als (gewähltes|beratendes) Mitglied. Die Mitwirkung erstreckte sich vom ANFANG bis zum ENDE.
Unterschrift
(Wahlausschuss|Sprecherin oder Sprecher)
Fußnote: Der Umfang der Mitwirkung von beratenden Mitgliedern entspricht dem von gewählten Mitgliedern.
Text für das Formblatt
Rechtsgrundlagen:
- § 20 Rückmeldung, Beurlaubung, Fristenberechnung - Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG)
- (4) Bei Studenten, die mindestens eine Wahlperiode in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft oder des Studentenwerkes nach diesem Gesetz mitgewirkt haben, wird die Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Bei einer mehrjährigen Mitwirkung wird eine Studienzeit von 3 Semestern nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
- § 15 Förderungsdauer - Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
- (3) Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie
- 1. aus schwerwiegenden Gründen,
- 2. (aufgehoben)
- 3. infolge einer Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen und der Länder sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden an diesen Ausbildungsstätten sowie der Studentenwerke,
- 4. infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlußprüfung,
- 5. infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren
- überschritten worden ist.
weiteres
- Flowchart zum Verfahren (?)