Immatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Rücknahme der [[Immatrikulation]] erfolgt auf Antrag der Studentin oder des Studenten gemäß § 7 [[ImmaO]]. Bei ordnungsgemäßer Antragstellung wird alles weitere so behandelt, als wäre es nie zur [[Immatrikulation]] (als [[Verwaltungsakt]]) gekommen. | |||
Im Übrigen ist daher wohl auch das Stellen des Antrages ''auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge und Gebühren'' obsolet, da unsere [[HTW Dresden]] keine Grundlage mehr hat die [[Semesterbeitrag | Beiträge]] oder [[Studiengebühren | Gebühren]] zu erheben. | |||
=== Widerruf === | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Version vom 20. Oktober 2011, 10:26 Uhr
Die Immatrikulation ist pro forma der Verwaltungsakt, mit dem Personen in eine Hochschule aufgenommen wird, womit sie Mitglieder der Hochschule werden.
Andere Clubs kennen lustige Initiationsriten wie Taufen oder Mensuren.
Versagung
Rücknahme
Die Rücknahme der Immatrikulation erfolgt auf Antrag der Studentin oder des Studenten gemäß § 7 ImmaO. Bei ordnungsgemäßer Antragstellung wird alles weitere so behandelt, als wäre es nie zur Immatrikulation (als Verwaltungsakt) gekommen.
Im Übrigen ist daher wohl auch das Stellen des Antrages auf Rückerstattung der eingezahlten Beiträge und Gebühren obsolet, da unsere HTW Dresden keine Grundlage mehr hat die Beiträge oder Gebühren zu erheben.