Senatskommission Lehre und Studium/studentische Vertretung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. August 2013, 17:11 Uhr
Aufgaben[Bearbeiten]
- Mitwirkung zu den Angelegenheiten der Senatskommission Lehre und Studium
- Vertretung der Interessen von uns Studentinnen und Studenten
- Beratung und Vorbereitung von Entscheidungen des Senates
- Wahrnehmung der Belange der studentischen Vertretung im Senat und des StuRa
- Verbesserung der hochschulweiten Musterstudien- und -prüfungsordnungen
- Verbesserung der Evaluationsordnung
- Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von studentischen Vertretungen
- Prüfung von Studien- und Prüfungsordnungen einzelner Studiengänge
- Verbesserung der Umsetzung des Bologna-Prozesses (Modularisierung, Anerkennung, Erwerb von Kompetenzen)
- Verbesserung des Studienablaufes mit der Erhöhung der Flexibilität (Studienorganisation, Studienvielfalt, Mobilität)
Aufwand[Bearbeiten]
jährlich etwa 135 Stunden, monatlich in der Vorlesungszeit etwa 10-20 Stunden
Anforderung[Bearbeiten]
Muss[Bearbeiten]
- Bereitschaft zur Einarbeitung in Ordnungen
- Kennen der eigenen Studien- und Prüfungsordnung
- Willen zum Kennenlernen, Verstehen und Analysieren des Bologna-Prozesses
- Konzeption und Ausarbeiten von Anträgen und Änderungsanträgen
Soll[Bearbeiten]
- Erfahrungen zu Bearbeitung einer Studien- und Prüfungsordnung
- Erfahrungen zur Mitwirkung in einer Studienkommission oder einem Fakultätsrat
- Besuch eines Seminars zu Studiendokumenten
- Kennen von §§ 32 - 36 SächsHSG
Kann[Bearbeiten]
- Mitglied im Referat Studium