StuRa:Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die älteren Fassungen dienen nur als Hilfestellung. Im Zweifelsfall gelten die vom [[StuRa]] [[Beschlüsse | beschlossenen]], von den [[Sprecherinnen und Sprecher]]n unterzeichneten und vom [[Rektorat]] [[Genehmigungen | genehmigten]] Dokumente, welche sich im entsprechenden Ordner im [[StuRa]] befinden.
Die älteren Fassungen dienen nur als Hilfestellung. Im Zweifelsfall gelten die vom [[StuRa]] [[Beschlüsse | beschlossenen]], von den [[Sprecherinnen und Sprecher]]n unterzeichneten und vom [[Rektorat]] [[Genehmigungen | genehmigten]] Dokumente, welche sich im entsprechenden Ordner im [[StuRa]] befinden.
=== Stammfassung ===
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=18717}} Stammfassung der Ordnung vom 1. Februar 2012]</span>


=== Änderungsordnungen ===
=== Änderungsordnungen ===
* [[Beitragsordnung/Änderungsordnung | Aktuelle Bearbeitungsfassung des Artikels]]
* [[Beitragsordnung/Änderungsordnung | Aktuelle Bearbeitungsfassung des Artikels]]
=== ältere rechtsbereinigte Fassungen ===
=== veraltete Fassungen ===
==== veraltete Fassungen Änderungsordnungen ====
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Änderungsordnung|oldid=7887}} Erste Änderungsordnung vom 08. Juli 2009]</span>
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Änderungsordnung|oldid=7887}} Erste Änderungsordnung vom 08. Juli 2009]</span>
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Änderungsordnung|oldid=7889}} Zweite Änderungsordnung vom 30. Juni 2010]</span>
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Änderungsordnung|oldid=7889}} Zweite Änderungsordnung vom 30. Juni 2010]</span>
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* Fünfte Änderungsordnung vom xx ...ber 2011
* Fünfte Änderungsordnung vom xx ...ber 2011


=== ältere rechtsbereinigte Fassungen ===
==== veraltete rechtsbereinigte Fassungen ====
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=1418}} Fassung vom 13. März 2009]</span>
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=1418}} Fassung vom 13. März 2009]</span>
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=1757}} Fassung vom 16. Juni 2009]</span>
* <span class="plainlinks">[{{fullurl:Beitragsordnung/Dokument|oldid=1757}} Fassung vom 16. Juni 2009]</span>
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** Bereits früher durch das [[Rektorat]] genehmigte Teile müssen nicht erneut geprüft werden. Etwa eine Nichterteilung der Genehmigung wegen Angabe von Mängel in der bisherigen Fassung ist so nicht möglich.
** Bereits früher durch das [[Rektorat]] genehmigte Teile müssen nicht erneut geprüft werden. Etwa eine Nichterteilung der Genehmigung wegen Angabe von Mängel in der bisherigen Fassung ist so nicht möglich.
** Es ist eine Nachvollziehbarkeit für die Anpassung der Ordnung gegeben.
** Es ist eine Nachvollziehbarkeit für die Anpassung der Ordnung gegeben.
[[Kategorie:Ordnung]]
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[[Kategorie:Einnahmen]]
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[[Kategorie:Semesterticket]]
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[[Kategorie:Studentenwerk]]
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Version vom 26. Februar 2012, 00:53 Uhr

Die Beitragsordnung (Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz BO genannt, dient zur Erhebung von Beiträgen aus der Studentinnen- und Studentenschaft. Somit ist sie die finanzielle Grundlage für das Wirken der studentischen Selbstverwaltung.

Grundlage

Befassung

Beschlussfassung

Der StuRa beschließt über die Beitragsordnung für die Studentinnen- und Studentenschaft.

Genehmigung

Rektorat

Dokument

Die älteren Fassungen dienen nur als Hilfestellung. Im Zweifelsfall gelten die vom StuRa beschlossenen, von den Sprecherinnen und Sprechern unterzeichneten und vom Rektorat genehmigten Dokumente, welche sich im entsprechenden Ordner im StuRa befinden.

Stammfassung

Änderungsordnungen

ältere rechtsbereinigte Fassungen

veraltete Fassungen

veraltete Fassungen Änderungsordnungen

veraltete rechtsbereinigte Fassungen

Hinweis zu Änderungen

  • Bei Änderungen der BO sollte nicht die ganze BO neu beschlossen werden. Lediglich die gewünschten Änderung sind in Form einer Änderungsordnung zu beschließen. Dies hat eine Vielzahl von Vorteilen:
    • Der Aufwand für die Prüfung ist wesentlich geringer.
    • Bereits früher durch das Rektorat genehmigte Teile müssen nicht erneut geprüft werden. Etwa eine Nichterteilung der Genehmigung wegen Angabe von Mängel in der bisherigen Fassung ist so nicht möglich.
    • Es ist eine Nachvollziehbarkeit für die Anpassung der Ordnung gegeben.