Krankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* [http://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/krankenversicherung.php studis-online.de: Krankenversicherung]
* [http://www.studis-online.de/StudInfo/Versicherungen/krankenversicherung.php studis-online.de: Krankenversicherung]


[[Kategorie:Soziales]]
[[Kategorie:Gesundheit]]
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[[Kategorie:studentische Pflicht]]
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Version vom 9. Dezember 2011, 21:58 Uhr

Studentinnen und Studenten, die nicht krankenversichert sind, dürfen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 3 nicht immatrikuliert werden. Demnach müssten Studentinnen und Studenten, die nicht krankenversichert sind, gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 8 exmatrikuliert werden.

Wenn Studierende BAföG bezieht, können sie sich bei einigen Krankenkassen eine Zuzahlungsbefreiung ausstellen lassen. Diese beinhaltet auch die Praxisgebühr.

Siehe auch

Weblinks