Haushaltsjahr: Unterschied zwischen den Versionen
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* 2011-12-20: Zur Umsetzung des [http://www.stura.htw-dresden.de/stura/sp/sitzungen/2011/x10.-sitzung-2011/x10.-sitzung-2011?searchterm=Paul+Riegel+beauftragen+%C3%84nderung+Beginn+Haushaltsjahr+SMWK | * 2011-12-20: Zur Umsetzung des [http://www.stura.htw-dresden.de/stura/sp/sitzungen/2011/x10.-sitzung-2011/x10.-sitzung-2011?searchterm=Paul+Riegel+beauftragen+%C3%84nderung+Beginn+Haushaltsjahr+SMWK Beschlusses (zur Klärung hinsichtlich des Beginns zum Haushaltsjahr)] telefonierte [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] ab 10:20 mit der zuständigen Person (''Ihr/-e Ansprechpartner/-in'' vom Schreiben 18.10.2011 des SMWK). | ||
** Der zuständigen Person im SMWK ist leider kein Gesprächstermin mehr Jahr 2011 möglich. (Sie arbeitet in diesem Jahr nur noch bis 2011-12-21.) | ** Der zuständigen Person im SMWK ist leider kein Gesprächstermin mehr Jahr 2011 möglich. (Sie arbeitet in diesem Jahr nur noch bis 2011-12-21.) | ||
** Die zuständige Person im SMWK bot eine sofortige telefonische Erörterung an. | ** Die zuständige Person im SMWK bot eine sofortige telefonische Erörterung an. |
Version vom 5. Januar 2012, 17:10 Uhr
Als Haushaltsjahr wird der Zeitraum, der üblicher Weise ein Jahr beträgt, bezeichnet, für den der jeweilige Haushaltsplan aufgestellt und ausgeführt wird. Es kann auch als Rechnungsjahr bezeichnet werden. Mindestens muss der Beginn und das Ende des Haushaltsjahres definiert sein.
Haushaltsjahr laut Finanzordnung
§ 4 Haushaltsjahr (FO)
- Das Haushaltsjahr beginnt mit Ablauf des Wintersemesters des Vorjahres und endet mit Beginn des Sommersemesters des jeweiligen Jahres.
Haushaltsjahr laut Sächsischer Haushaltsordnung
§ 4 Haushaltsjahr (SäHO)
- Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Staatsministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.
Änderung des Haushaltsjahres
- Das Haushaltsjahr kann durch eine Änderung der Finanzordnung erfolgen. Dies muss im StuRa beantragt werden und unterliegt den in § 50 der FO aufgeführten Bedingungen.
- § 50 Änderung der Finanzordnung (FO StuRa)
- Zur Änderung dieser Finanzordnung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der satzungsmäßigen Mitglieder des StuRa nach eingehender Beratung.
- § 50 Änderung der Finanzordnung (FO StuRa)
- Anschließend muss dies laut §4 der SäHO beim Sächsischen Staatsministerium für Finanzen beantragt werden.
- § 4 Haushaltsjahr (SäHO)
- Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Staatsministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.
- § 4 Haushaltsjahr (SäHO)
Achtung zu Beachten
Da bei einer solchen Änderung ein Zwischenhaushaltsjahr auftritt ist zu beachten das darüber auch die FSR`s informiert werden, da sie ohne eigene FO dem Haushaltsjahr des StuRa unterliegen.
Änderung des Beginns des Haushaltsjahres 2011
- 2011-02-28: Beschluss des StuRa durch Antrag von JosEifler
- 2011-05-18: Antrag auf Genehmigung beim SMF durch MarcusPientka
- 2011-12-20: Zur Umsetzung des Beschlusses (zur Klärung hinsichtlich des Beginns zum Haushaltsjahr) telefonierte PaulRiegel ab 10:20 mit der zuständigen Person (Ihr/-e Ansprechpartner/-in vom Schreiben 18.10.2011 des SMWK).
- Der zuständigen Person im SMWK ist leider kein Gesprächstermin mehr Jahr 2011 möglich. (Sie arbeitet in diesem Jahr nur noch bis 2011-12-21.)
- Die zuständige Person im SMWK bot eine sofortige telefonische Erörterung an.
- PaulRiegel widerlegte die Argumente, die zur aktuellen Ablehnung führten. Einige Irritationen ergaben sich scheinbar, da seitens des SMWK angenommen wurde, dass die zeitliche Abläufe für Wahlen (und damit Beginn der Amtszeit für legislative und exekutive Kräfte bei den StuRä) gleich wären.
- Der zuständigen Person im SMWK erscheinen die Beweggründe, die PaulRiegel vortrug, nachvollziehbar.
- PaulRiegel kündigte an, dem Wunsch der zuständigen Person im SMWK nach einer erneuten, aber klaren Darstellung, schriftlich nachzukommen. (Es wird, nach Meinung von PaulRiegel, insbesondere eine Abgrenzung zu anderen StuRä zweckmäßig sein. Auch die detaillierte Darstellung auf einer Art Zeitstrahl wäre wohl nett.) Das Schreiben soll bis zum ersten Arbeitstag im neuen Kalenderjahr (2012-01-04) der zuständigen Person im SMWK verfügbar sein.
- Ein Gesprächstermin wurde für 2012-01-06 09:00 vereinbart, sodass eine abschließende Klärung erfolgen kann.