StuRa:Antrag Tätigkeitsbeschreibungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. Februar 2020, 19:19 Uhr

Beantragende[Bearbeiten]

Antragstext[Bearbeiten]

Der StuRa möge beschließen, dass Beschreibung der Tätigkeiten zur Erfüllung seiner Aufgaben erstellt werden.

Begründung[Bearbeiten]

Der StuRa sollte für sich selbst klar definiert haben welche Aufgaben er erfüllen muss und will. Mindestens die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß § 24 Absatz 3 SächsHSG müssen daher sichergestellt sein.

Zur sachgemäßen Bewältigung der Aufgaben bedarf es einer Benennung der dafür zu erbringenden Tätigkeiten. Die Tätigkeiten sollen zu Stellen zusammengefasst werden. Die Stellen sollen den Referaten zugeordnet werden. Damit soll klargestellt werden, welche Aufgaben welche Stelle zu erledigen hat. Bei allen Stellen soll der voraussichtliche Zeitaufwand ermittelt werden.

Die auf der Grundlage dieser Tätigkeitsbeschreibungen zusammengefassten Stellen sollten benannt werden. Unbesetzte Stellen können ausgeschrieben werden. Damit wird klarer was der StuRa tut und wo Bedarf zur Mitarbeit besteht um Studentinnen und Studenten ihre Rechte und Pflichten der Mitwirkung gemäß § 53 SächsHSG aufzuzeigen.

Die Erarbeitung derartiger Beschreibungen sollte, im Zusammenhang mit der Reglung gemäß § 20 Absatz 4, bereits für das Rektorat erstellt werden. Bis spätestens zur Präsentation des StuRa zur Begrüßung der Erstsemester muss der StuRa die Stellen benennen können. Daher herrscht Dringlichkeit. Des Weiteren ist eine mögliche Reaktion auf Anfragen neuer Studierenden mit fundierten Inhalten und Definitionen sinnvoll, um neue Mitglieder für den StuRa zu gewinnen.

Vorschlag zum weiteren Verfahren[Bearbeiten]

Dadurch, dass bis nötigen Verfügbarkeit der Ergebnisse dieses Antrags keine regelmäßige Sitzung mehr stattfindet, besteht die Notwendigkeit, dass die Sprecher diesen Antrag als dringlich behandeln, damit der StuRa handlungsfähig wird.

Die Sprecher sorgen für die Bewältigung der Aufwendung durch:

  1. sich selbst,
  2. den StuRa,
  3. die studentischen Mitglieder der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft oder der Hochschule,
  4. die Studentinnen und Studenten der HTW Dresden,
  5. die Studentinnen und Studenten einer anderen Hochschule in Sachsen,
  6. Institutionen naher der Studentinnen- und Studentenschaften oder dann
  7. anderweitig.

Das Ergebnis soll mit den aktuell verantwortlichen Personen und den Urheberinnen und Urhebern besprochen werden. Notfalls sind die Beschreibungen durch die Verantwortlichen anzupassen.