Studentinnen- und Studentenrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Der [[Studentinnen- und Studentenrat | StuRa]] beschloss 2009 (zu seiner 13. Sitzung 2009-05-05) sich abweichend zu ''Studentenrat'' als ''Studentinnen- und Studentenrat'' zu bezeichnen. Der Beschluss beinhaltete auch, dass möglichst die Kurzform ''StuRa'' zu verwenden sein. | Der [[Studentinnen- und Studentenrat | StuRa]] beschloss 2009 (zu [http://141.56.50.18:8080/Plone/stura/sitzungen/2009/09-05-05/protokoll-13-Sitzung-2009 seiner 13. Sitzung 2009-05-05 als TOP 9]) sich abweichend zu ''Studentenrat'' als ''Studentinnen- und Studentenrat'' zu bezeichnen. Der Beschluss beinhaltete auch, dass möglichst die Kurzform ''StuRa'' zu verwenden sein. | ||
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Version vom 9. Februar 2012, 17:16 Uhr
Der Studentinnen- und Studentenrat, kurz StuRa, ist das zentrale Organ der Studentinnen- und Studentenschaft und dient deren Selbstverwaltung. Er ist das sachsenweit vorgeschriebenes Organ aller Studentinnen und Studenten einer Hochschule.
Aufgaben
- Erfüllung der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft
- Organisation der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft
- Beschlussfassung der Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft
- Beschlussfassung zu den zentralen Belangen der Studentinnen- und Studentenschaft
- Beschlussfassung zu seinen eigenen Ordnungen
Bezeichnung
abweichende Bezeichnung
Der StuRa beschloss 2009 (zu seiner 13. Sitzung 2009-05-05 als TOP 9) sich abweichend zu Studentenrat als Studentinnen- und Studentenrat zu bezeichnen. Der Beschluss beinhaltete auch, dass möglichst die Kurzform StuRa zu verwenden sein.
Gliederung
Zur Erfüllung seiner Aufgaben gliedert sich der StuRa gemäß der eigenen Grundordnung und durch Beschlüsse.
Eine Pflicht zur Gliederung eines studentischen Organs besteht nicht. Jedoch erscheint es zweckmäßig sich so organisieren, dass eine Zuweisung der zu erfüllenden Aufgaben möglich ist.
Referate
In den Referaten erfolgt die Umsetzung der Beschlüsse innerhalb des StuRa. Der Aufteilung in Referate sollte in der Grundordnung geregelt sein. Dort kann sie auch durch Beschlüsse verändert werden.
aktuelle Referate
- Finanzen
- studentische Selbstverwaltung & Organisation
- Studium
- Hochschulpolitik
- Soziales
- Qualitätsmanagement
- Öffentlichkeitsarbeit
- Internationales
- Kultur
- Sport
Reihenfolge
Die Aufzählung der Referate soll die Notwendigkeit der einzelnen Referate darstellen.
Gründe für die Gliederung
Die gegenwärtig Gliederung des StuRa folgt nur der Erfüllung der Pflichtaufgaben.
Zur Erfüllung ihrer Aufgabe sind die Studentinnen und Studenten gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 SächsHSG verpflichtet Beiträge zu entrichten. Daher braucht es Verantwortliche, zum Beispiel gemäß § 29 Absatz 3 Satz 3 SächsHSG, für Finanzen.
Für die Arbeitsgrundlage zur Erfüllung der Aufgaben, in erster Linie für die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft, zum Beispiel zur Verwaltung der Räume gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 SächsHSG, wird durch die studentische Selbstverwaltung & Organisation notwendig.
Die Hauptaufgabe aller Studentinnen und Studenten liegt aber im Studium. Dass diese ordnungsgemäß und bestmöglich durchgeführt kann und wird bedarf es eigenen Verantwortlichen, aber auch gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 4 SächsHSG, die sich mit dem Studium an sich beschäftigen.
Aber das von der Studentinnen- und Studentenschaft Geforderte oder gar Ausgearbeitete soll umgesetzt werden. Oftmals kann das allerdings die Studentinnen- und Studentenschaft nicht allein entscheiden und muss mit weiteren Gruppen oder Personen die Entscheidungen fällen. Vielmals ist es sogar so, dass die Studentinnen- und Studentenschaft die für sich wichtigen Dinge gar nicht entscheiden darf, sondern eben andere. Zur Durchsetzung der studentischen Forderungen braucht es Engagement in der Hochschulpolitik, das mindestens den Belangen der Studentinnen- und Studenten gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG entspricht.
Das studentische Leben ist auch maßgeblich von dem sozialen Bedingen, so etwa die finanzielle Situation, abhängig. Also braucht es Sachverständigen gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 3 SächsHSG im Bezug auf Soziales.
Die direkten Rahmenbedingungen, aber auch die Umsetzung der einzelnen Teile des Studiums in Form von Modulen sollten für ein hochwertiges Studium stimmen. Daher gibt es an der Hochschule gemäß § 9 SächsHSG eine Qualitätssicherung. Sich daran zu beteiligen ist Aufgabe der Studentinnen- und Studentenschaft gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 2 SächsHSG. Das Mit- und Einwirken auf eine Verbesserung der Studienbedingungen von seitens der Studentinnen- und Studentenschaft gestaltet das Qualitätsmanagement.
Alles Tun der Studentinnen- und Studentenschaft und der Hochschule sollte bekannt gemacht werden. Das beginnt innerhalb der Mitglieder und endet mit der gesamten Außenwelt durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.
Das Agieren und Studieren in einer globalisierten Welt müssen die Studentinnen und Studenten, etwa gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 6 SächsHSG, mitgestalten. Dazu ist es wichtig, dass Internationales zu den Erfahrungen zählen kann und das in der Studentinnen- und Studentenschaft gelebt wird.
Die Gesellschaft basiert entscheidend auf Kultur und daher braucht es, auch gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG, Studentinnen und Studenten, die diese Belange wahrnehmen.
Nicht nur das geistige, sondern auch das körperliche Wohl der Studentinnen- und Studentenschaft verbessert die Studienleistungen. Dabei spielt der Sport, auch gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG, eine große Rolle.
Referate im Wiki
Ausschüsse
Ausschüsse des StuRa werden durch den StuRa selbst eingesetzt.
Mitarbeit
Der StuRa schreibt Stellen, Projekte und Ämter aus, betreibt Wahlförderung für die von der Studierendenschaft zu wählenden Ämtern und wirbt um die Mitwirkung der Studierenden.
Mitarbeit im StuRa kann als
- stimmberechtigtes Mitglied (durch Wahl eines Fachschaftsrates)
- Amt des StuRa (durch Wahl des StuRa oder Bestellung)
- Unterstützung bei Veranstaltungen (Kino, RaP, BRN, etc.)
- weitere Mitarbeit in den Referaten
- als SHK
- bei Projekten des StuRa (z.B. StuRa-Bar bauen)