StuRa:Bereichsleitung Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. August 2009, 12:51 Uhr
Tätigkeitsbezeichnung
SemesterticketbeauftragteR
Abteilung / Bereich
- Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation
- Bereich Semesterticket und Mobilität
Hauptzweck der Tätigkeit
- Zuständig für alle Vorgänge zum Thema Semesterticket
Wichtigste Ziele / Hauptaufgaben / wichtigste Pflichten
- Einarbeitung in den Aufgabenbereich und Teilnahem an verschiedensten Seminaren, Vorträgen, Veranstaltungen zum Thema Semesterticket und Mobilität (z.Bsp. beim fsz)
- Beantwortung von Anfragen (E-Mails, Telefonate etc.) zum Semesterticket
- Information der StudentInnen zum Semesterticket
- Unterstützung der Antragsbearbeitung der Semesterticketanträge
- Zusammenarbeit mit den angestellten MitarbeiterInnen des StuRa in Fragen der Antragsbearbeitung (Befreiung/Rückerstattung/Nachkauf) vom Semesterticket
- ständige Kontrolle und Verbesserung des Semesterticketantragsprozesses
- Begleitung und Unterstützung von Umfragen zum Semesterticket
- VerhandlungspartnerIn für den StuRa der HTW Dresden zum Semesterticket mit dem VVO und der DVB
- Ansprechpartner für VVO/DVB
- Mitarbeit im Arbeitskreis der KSS zum Sachsenweiten Semesterticket
- Mitarbeit im Arbeitskreis des fzs zum Thema Semesterticket und Mobilität
- Zusammenarbeit mit dem Dezernat Studienangelegenheiten der HTW zu den Themen
- Ablauf der Befreiung vom Semesterticket
- Entwertung der Fahrausweise
- Nachkauf des Semestertickets
- Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW für die Abschnitte zum Thema Semesterticket
Verantwortlich für Mitarbeiter/innen bzw. Ausrüstung
- weisungsbefugt bei den angestellten MitarbeiterInnen des StuRa für den Aufgabenbereich der Antragsbearbeitung des Semestertickets
Verantwortlich gegenüber
- ReferentIn studentische Selbstverwaltung & Organisation
Arbeitsumfang je Wahlperiode
- Verhandlungen zum Semesterticket ca. 60 h
- ohne Verhandlungen
- 40 h für Anfragen
- 20 h Seminare, Vorträge etc.
- 15 h mit der HTW
- 40 h für sonstiges