Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/beratendes Mitglied: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben den [[Gewähltes Mitglied des StuRa | Gewählte Mitglieder]] gibt es Mitglieder mit "minderen" Rechten
[[Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/beratendes Mitglied | beratende Mitglied des]] [[StuRa]] sind [[Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied | Mitglieder des]] [[StuRa]], die die [[Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/gewähltes Mitglied | gewählten Mitglieder des]] [[StuRa]] ergänzen. Mit Ausnahme des [[Stimmrecht]]es, haben sie gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1543514818753&jtyp=akt&jlink=p53 § 53] Abs. 4 Satz 2 [[SächsHSG]] alle [[Rechte]].


Beratende Mitglieder werden durch [[Gewähltes Mitglied des StuRa | Gewählte Mitglieder]] gewählt und einberufen
== Wahl ==
Beratende Mitglieder werden in der Regel durch den [[StuRa]] gewählt.


Ein beratendes Mitglied ist ein konstitutiver Bestandteil des Sturas
Die [[MitO]] soll es ermöglichen, dass mit der Übernahme von bestimmten Funktionen keine zusätzliche Wahl, speziell als [[Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/beratendes Mitglied | beratende Mitglied des]] [[StuRa]], nötig ist.
[[Beratende Mitglieder | Beratende Mitglieder]]


= Stellenbeschreibung =


==Tätigkeitsbezeichnung==
==Tätigkeitsbezeichnung==

Version vom 9. Juni 2012, 03:02 Uhr

beratende Mitglied des StuRa sind Mitglieder des StuRa, die die gewählten Mitglieder des StuRa ergänzen. Mit Ausnahme des Stimmrechtes, haben sie gemäß § 53 Abs. 4 Satz 2 SächsHSG alle Rechte.

Wahl

Beratende Mitglieder werden in der Regel durch den StuRa gewählt.

Die MitO soll es ermöglichen, dass mit der Übernahme von bestimmten Funktionen keine zusätzliche Wahl, speziell als beratende Mitglied des StuRa, nötig ist.

Stellenbeschreibung

Tätigkeitsbezeichnung

  • beratendes Mitglied

Abteilung / Bereich

  • Studentinnen- und Studentenrat

Hauptzweck der Tätigkeit

  • untstüzen der gewählten Mitglieder

Wichtigste Ziele / Hauptaufgaben / wichtigste Pflichten

  • Vor- und Nachbereitung und Teilnahme an den Sitzungen des StuRa (ca. 30 je Wahlperiode)
  • Auseinandersetzung mit den Sitzungsthemen

Verantwortlich für Mitarbeiter/innen bzw. Ausrüstung

  • keine

Verantwortlich gegenüber

  • Studentinnen- und Studentenschaft

Arbeitsumfang je Wahlperiode