Studien- und Prüfungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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== [[Prüfungsordnungen]] ==
== [[Prüfungsordnungen]] ==
[[Prüfungsordnung]] §23 Abs. 1
"Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen werden ohne Gleichwertigkeitsprü-fung angerechnet, wenn sie an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland im gleichen Studiengang erbracht wurden. Die Entscheidung trifft der Prüfungsausschuss."
Mail vom SMWK vom Referat 31 vom 7.6.2012
"[...]
Gem. § 35 Abs. 9 SächsHSG werden Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule erbracht worden sind, auf Antrag anerkannt, wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt worden ist. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft die in den Prüfungs- und Promotionsordnungen oder sonstigen Rechtsvorschriften vorgesehene Stelle.  Die Beweislast trägt bislang der Antragsteller. Erst mit der derzeitigen Novellierung des SächsHSG wird es zur einer Umkehr der Beweislast kommen.
Nach der Prüfungsordnung erfolgt die Anrechnung im gleichen Studiengang. Die Universität kann allerdings bestimmen, was ein gleicher Studiengang ist. Studiengänge in der gleichen Fachrichtungen können an Fachhochschulen und Universitäten durchaus sehr unterschiedlich sein (u.a. in den entsprechenden Anforderungen, dem Theorieteil usw.) Daher ist die Universität berechtigt, die Gleichwertigkeit zu prüfen.
[...]"


== [[Musterstudien- und -prüfungsordnungen]] ==
== [[Musterstudien- und -prüfungsordnungen]] ==

Version vom 3. Juli 2012, 15:08 Uhr

Die Studien- und Prüfungsordnung, kurz SPO, stellen für uns Studentinnen und Studenten wohl die wichtigsten Ordnungen dar. Von diesen hängt maßgeblichst der mögliche Verlauf unseres Studiums ab. Daher bedürfen die Studien- und Prüfungsordnungen einer besonders sorgfältigen Kontrolle.

Aus jeder Generation der studentischen Vertretung sollte diese kritisch hinterfragt werden und Entwicklungen und Forderungen hierzu dokumentiert werden.

Studienordnungen

Prüfungsordnungen

Musterstudien- und -prüfungsordnungen

Für alle der Hochschulgrade (Bachelor, Diplom und Master) gibt es jeweils eine Musterstudienordnung und Musterprüfungsordnung. Diese dienen als Vorlage zur Erstellung und Änderung von Studien- und Prüfungsordnungen. Diese Dokument werden im Senat behandelt und beschlossen. Üblicher Weise erfolgt die Vorbereitung dazu in der Senatskommission Lehre und Studium.

Diese Vorlagen haben keinen (kaum) rechtlichen Bestand, da es sich hierbei "nur" um Muster handelt. Die Verbindlichkeit entsteht erst mit der Verwendung und Beschlussfassung der Studien- und Prüfungsordnung für einen bestimmten Studiengang.

Auf Forderung beziehungsweise Bitte von Alexander Knipping, als Mitglied des Senates zur Vertretung der Studentinnen und Studenten, bei der 122. Sitzung des Senates wurden die Musterstudien- und -prüfungsordnungen bis zur folgenden Sitzung unter Formulare in dem internen Bereich der Website HTW Dresden online gestellt.

einzelne Musterstudien- und -prüfungsordungen

Es bedarf der Gliederung der Musterstudien- und -prüfungsordungen in einzelnen Ordnungen im Wiki.

Bachelor
Musterstudienordnung Bachelor
Musterprüfungsordnung Bachelor
Diplom
Musterstudienordnung Diplom
Musterprüfungsordnung Diplom
Master
Musterstudienordnung Master
Musterprüfungsordnung Master

Siehe auch

Weblinks