StuRa:AG AE: Unterschied zwischen den Versionen

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# Erstellung von Tätigkeitsbeschreibungen, sich orientierend an §24 SächsHSG
# Erstellung von Tätigkeitsbeschreibungen, sich orientierend an §24 SächsHSG
# Abschätzung des Zeitaufwandes für genannte Tätigkeiten
# Abschätzung des Zeitaufwandes für genannte Tätigkeiten
== Vorarbeit ==
Bevor eine AE gezahlt werden kann muss folgendes durch Prüfung auf Machbarkeit sichergestellt sein:
# Es finden sich Freiwillige, die in den StuRa kommen und Inhalte von freiwilligen Studies begleiten.
# Der StuRa akquiriert über vorhandene Gremien (FSR, FBR, etc.) freiwillige Umsetzer von studentischen Zielen (Problem der Doppelbelastung, Vorteil des guten Informationsflusses).
# Der StuRa kontaktiert andere Hochschulen und Vereine zur Hilfe.
# Der StuRa hebt den Semesterbeitrag damit alle Studierenden Ihren Pflichten gemäß SächsHSG nachkommen und entschädigt mit diesem Geld extern Angestellte Personen nach Tarif zu Umsetzung der nicht abgedeckten [[Aufgaben der Studentenschaft|Aufgabenbereiche]].


== Interessenten ==
== Interessenten ==

Version vom 17. August 2009, 23:08 Uhr

Die Arbeitsgruppe Aufwandtsentschädigung beleuchtet Modelle zur Entschädigung des Aufwandes für die Ausführung von Aufgaben der Studentenschaft, vergleicht diese miteinander und versucht ein Optimalmodell für die Studierenden der HTW Dresden zu erstellen.

Aufgaben nach Priorität

  1. Erstellung von Tätigkeitsbeschreibungen, sich orientierend an §24 SächsHSG
  2. Abschätzung des Zeitaufwandes für genannte Tätigkeiten

Vorarbeit

Bevor eine AE gezahlt werden kann muss folgendes durch Prüfung auf Machbarkeit sichergestellt sein:

  1. Es finden sich Freiwillige, die in den StuRa kommen und Inhalte von freiwilligen Studies begleiten.
  2. Der StuRa akquiriert über vorhandene Gremien (FSR, FBR, etc.) freiwillige Umsetzer von studentischen Zielen (Problem der Doppelbelastung, Vorteil des guten Informationsflusses).
  3. Der StuRa kontaktiert andere Hochschulen und Vereine zur Hilfe.
  4. Der StuRa hebt den Semesterbeitrag damit alle Studierenden Ihren Pflichten gemäß SächsHSG nachkommen und entschädigt mit diesem Geld extern Angestellte Personen nach Tarif zu Umsetzung der nicht abgedeckten Aufgabenbereiche.

Interessenten

  • Paul
  • Conny
  • ...