StuRa:Sächsische Hochschulgesetze: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Mai 2013, 23:27 Uhr
Sächsisches Hochschulgesetz 2012
Das Sächsische Hochschulgesetz von 2009 soll, im Rahmen einer kleinen Novelle, zum Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz, kurz SächsHSFG, überarbeitet und in Kraft gesetzt werden. Das Mantelgesetz dazu soll Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen heißen.
Sächsisches Hochschulgesetz 2012 (beabsichtigte) wesentliche Änderungen
Austritt aus verfassten Studentinnen- und Studentenschaft
- Zusatz § 24 Abs. 1
- Studenten können ihren Austritt aus der verfassten Studentenschaft erstmals nach Ablauf eines Semesters erklären. Ein Wiedereintritt ist möglich. Der Austritt aus der Studentenschaft und der Wiedereintritt sind schriftlich mit der Rückmeldung zu erklären.
Austritt aus verfassten Studentinnen- und Studentenschaft Pressestimmen
- Studenten und Verkehrsbetriebe warnen vor Hochschulnovelle (Lausitzer Rundschau)
- Bayerische Verhältnisse in Sachsen? - Sachsens Regierung will Langzeitstudiengebühren einführen ... (Campus und Karriere / DLF)
- Direktlink Audiobeitrag
Sächsisches Hochschulgesetz 2012 Siehe auch
Sächsisches Hochschulgesetz 2009
siehe SächsHSG
Novellierung bis 2008
Beschluss SächsHSG
14. November 2008 durch den SLT
Veröffentlichung SächsHSG
24. Dezember 2008 im SächsGVBl.
Inkrafttreten SächsHSG
1. Januar 2009
Sächsisches Hochschulgesetz 1999
Das Sächsische Hochschulgesetz von 1999, kurz SächsHG, ist seit dem Ablauf 2008-12-31 nicht mehr gültig. Die Stammfassung trat 1999-07-01 in Kraft. Es gab mehrere Fassungen.
Sächsisches Hochschulgesetz 1993
Das Sächsische Hochschulgesetz von 1993, kurz SHG, ist seit dem Inkrafttreten des Hochschulgesetzes 1999 nicht mehr gültig. Die Stammfassung trat 1993-10-03 in Kraft.