Kontenplan: Unterschied zwischen den Versionen

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* Warum gibt es kein Konto für ''Gebühren''?
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=== mögliche erneute Erstellung ===
Bereits während dem Ende der [[#Konzeption für ab Beginn 2013]] stellte sich die Frage, ob es nicht wohl geeignete Vorlagen gibt. Nach einer spontanen Recherche wurde beispielsweise die [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6884315542039&jtyp=akt VwV Kommunale Haushaltssystematik] gefunden.
Andere Mitglieder der [[KSS]] sollten konsultiert werden.


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Gar das Anfragen der "Amtshilfe" beim [[SMF]] oder [[Landesrechnungshof]] sollte in Betracht gezogen werden.


== einzelne Kostenpläne ==
== einzelne Kostenpläne ==

Version vom 31. Dezember 2012, 05:31 Uhr

Entstehung

Erstellung

Der Kontenplan für die Studentinnen- und Studentenschaft (denn deren Mittel werden verwendet) soll (muss) eine Mischung aus mehren Vorlagen für einen Kontenplan werden:

Die maßgebliche Orientierung sollte am Kontenplan StuRa TU Dresden erfolgen. Dieser ist der wohl "Geprüfteste", denn er musste der jährlich regelmäßigen Innenrevision durch die Hochschulverwaltung der TU Dresden standhalten. Daher ist anzunehmen, dass auch der Landesrechnungshof dahingehend wohl zufrieden ist. Der Kontenplan unserer HTW Dresden ist 2011 noch nahezu neu, was sich durch die sogenannte neue Hochschulsteuerung ergibt. Selbst das Dezernat Haushalt und Finanzen bzw. die Hochschulverwaltung muss anscheinend noch nachbessern (Mindestens gilt das für den Kostenstellenplan HTW Dresden, bei dem Fehler hinsichtlich des StuRa auffielen.). Der Kontenplan von DennyMeirich ist auf die Bedürfnisse unseres StuRa zugeschnitten. Dieser basiert aber auf dem IKR, was sich nur bedingt mit dem Kontenplan StuRa TU Dresden vereinbaren lässt. Jedoch erscheint es für den Bereich Buchhaltung, insbesondere Angestellte wichtig, dass auf die Erfahrungen im StuRa TU Dresden und deren Angestellte zurückgegriffen werden kann. Somit kann sich der StuRa (HTW Dresden) immer darauf berufen, dass diese Verfahren seit mehren Jahren bei der größten Studierendenschaft Sachsens praktiziert werden. Diese Argumentation kann gegenüber der Innenrevision, dem Landesrechnungshof und anderen Stellen nachvollziehbar verwendet werden.

Konzeption für ab Beginn 2013

Das Referat Finanzen fand sich (2012-12-30) zusammen, um für 2013 endlich einen "richtig durchdachten" neuen Kontenplan für die Buchhaltung bereitzustellen.

Eine begleitende Größe war, dass die Aufgabe der Innenrevision (von der Hochschulverwaltung) an die TU Dresden "delegiert" wurde. Konkreter Anlass war auch, dass bekannt wurde, dass nun

Die Grundlage bildete der SKR 03.

Die Erstellung stellte sich als langwieriger und "schmerzvoller" heraus als erwartet. Das gilt insbesondere für Menschen, die den IKR gewohnt sind.
So war den Erarbeitenden unverständlich:

  • Warum gibt es kein Konto für Gebühren?

mögliche erneute Erstellung

Bereits während dem Ende der #Konzeption für ab Beginn 2013 stellte sich die Frage, ob es nicht wohl geeignete Vorlagen gibt. Nach einer spontanen Recherche wurde beispielsweise die VwV Kommunale Haushaltssystematik gefunden.

Andere Mitglieder der KSS sollten konsultiert werden.

Gar das Anfragen der "Amtshilfe" beim SMF oder Landesrechnungshof sollte in Betracht gezogen werden.

einzelne Kostenpläne

ab Beginn 2013

Siehe auch