Geringwertige Wirtschaftsgüter: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Geringwertige Wirtschaftsgüter]] ([[GWG]]) werden als 'abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens' bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 | [[Geringwertige Wirtschaftsgüter]] ([[GWG]]) werden als ''abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens'' bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 € und 1.000 €. | ||
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Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres) | |||
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==== Wirtschaftsgüter | ==== Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 410 € (netto) ==== | ||
Diese | Diese Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden. | ||
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Für diese | Für diese Wirtschaftsgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln. | ||
=== Variante 2 === | === Variante 2 === | ||
Alle Wirtschaftsgüter | Alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Version vom 1. Januar 2013, 20:39 Uhr
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden als abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 € und 1.000 €.
Abschreibungsmöglichkeiten
Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres)
Variante 1
Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 410 € (netto)
Diese Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden.
Wirtschaftsgüter > 410 €
Für diese Wirtschaftsgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln.
Variante 2
Alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen.