Antrag Aufwandsentschädigung Tätigkeitsbeschreibung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(→Antragstext: Bezug FO) |
K (→Antragstext: Verweis zur FO) |
||
Zeile 4: | Zeile 4: | ||
== Antragstext == | == Antragstext == | ||
Der StuRa möge gemäß § 33 der Finanzordnung beschließen den Aufwand für die Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung zur Erfüllung der Aufgaben des StuRa entschädigen. | Der StuRa möge gemäß [[Finanzordnung#.C2.A7_33_Aufwandsentsch.C3.A4digungen|§ 33 der Finanzordnung]] beschließen den Aufwand für die Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung zur Erfüllung der Aufgaben des StuRa entschädigen. | ||
== Begründung == | == Begründung == |
Version vom 27. August 2009, 04:04 Uhr
Beantragende
Antragstext
Der StuRa möge gemäß § 33 der Finanzordnung beschließen den Aufwand für die Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung zur Erfüllung der Aufgaben des StuRa entschädigen.
Begründung
Die Erarbeitung stellt eine Leistung dar und ist besonders arbeitsintensiv. Die Höhe der Entschädigung ist entsprechend des geschätzten Aufwandes anzupassen und zu diskutieren. Der Grad der Erfüllung, der durch den StuRa beschlossen wird, ist anteilig von der Entschädigung auszuzahlen.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Der voraussichtliche Aufwand zur Umsetzung des Antrages ist zu schätzen und eine entsprechende Entschädigung sollte in Aussicht gestellt werden.