Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Das Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz, kurz SächsHSFG, ist das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen. Es ist das wohl grundsätzli…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Das [[Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz | SächsHSG]] gilt sachsenweit seit 2012-11-18. Ergänzend wichtig ist die [[Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz/Begründung | Begründung zum]] [[Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz | SächsHSFG]]. | Das [[Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz | SächsHSG]] gilt sachsenweit seit 2012-11-18. Ergänzend wichtig ist die [[Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz/Begründung | Begründung zum]] [[Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz | SächsHSFG]]. | ||
Das [[Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz | SächsHSFG]] löste das [[SächsHSG]] ab. Da viele Reglungen vom [[SächsHSG]] übernommen wurden (das ist wiederum der [[Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz/Begründung | Begründung zum]] [[Sächsisches Hochschulgesetz | SächsHSFG]] zu entnehmen), dient die [[Sächsisches Hochschulgesetz 1999/Begründung | Begründung zum]] [[SächsHSG]] auch als ergänzende Auslegung. | |||
== aktuelle Fassung == | |||
Aktuell ist die [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9251214818239&jtyp=hist&jhist=6] des [[Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz | SächsHSFG]] gültig. | |||
== Änderungen == | |||
Die Änderungen vom [[SächsHSG]] hin zum [[SächsHSFG]] sind [http://wiki.kss-sachsen.de/index.php/S%C3%A4chsHSFG/%C3%84nderungen hier] zu finden |
Version vom 23. Januar 2013, 12:25 Uhr
Das Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz, kurz SächsHSFG, ist das Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen. Es ist das wohl grundsätzlichste Gesetz für die Abläufe an Hochschulen und somit auch für den StuRa und alle anderen studentischen Vertretungen in Sachsen.
Das SächsHSG gilt sachsenweit seit 2012-11-18. Ergänzend wichtig ist die Begründung zum SächsHSFG.
Das SächsHSFG löste das SächsHSG ab. Da viele Reglungen vom SächsHSG übernommen wurden (das ist wiederum der Begründung zum SächsHSFG zu entnehmen), dient die Begründung zum SächsHSG auch als ergänzende Auslegung.
aktuelle Fassung
Aktuell ist die [1] des SächsHSFG gültig.
Änderungen
Die Änderungen vom SächsHSG hin zum SächsHSFG sind hier zu finden