StuRa Diskussion:AG AE: Unterschied zwischen den Versionen
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#Kalkulation des geschätzten Zeitaufwandes für nichtbesetzte Stellen und Veranschlagung eines Tariflohnes für die Tätigkeiten. | #Kalkulation des geschätzten Zeitaufwandes für nichtbesetzte Stellen und Veranschlagung eines Tariflohnes für die Tätigkeiten. | ||
#Erhöhung des Semesterbeitrages um diese Stellen zu finanzieren. | #Erhöhung des Semesterbeitrages um diese Stellen zu finanzieren. | ||
#Dresdenweite Ausschreibung der Stelle, Aushang im Arbeitsamt, in anderen Hochschulen, in studentischen Zeitschriften. | #Dresdenweite Ausschreibung der Stelle, Aushang im Arbeitsamt, in anderen Hochschulen, in studentischen Zeitschriften. |
Version vom 27. August 2009, 17:13 Uhr
Einzelpositionen
PaulRiegel
- Das jeweilige Organ der Studentinnen- und Studentenschaft legt für sich fest welche Aufgaben es erfüllen will. Zu den Aufgaben sollten mindestens die gesetzlichen Aufgaben gehören. Dabei sollte zwischen dauerhaften und vorübergehenden unterschieden werden.
- Zur Erfüllung der Aufgaben werden Stellen geschafften. Die Stellen sind zu beschreiben. Da gehören die
- zu erbringende Leistung,
- dafür geplanten notwendigen Tätigkeiten und
- dafür geschätzter Zeitaufwände.
- Die Stellen sind immer bekannt zugeben.
- Das Organ setzt einen (globalen) Stundensatz fest.
- Es ergibt sich eine Ausschreibung. Diese sollte mindestens hochschulweit und für den Zeitraum zwischen Sitzungen verkünden werden.
- Das Organ oder deren Vertretung stimmt über die Bewerbungen ab und besetzt die Stelle.
- Die Stelle besetzende Person erbringt die Aufwendungen ihrer Stelle und legt darüber Rechenschaft ab:
- Was ist erarbeitet wurden?
- Was ist dafür nötig gewesen?
- Das Organ stimmt über den Grad der Erfüllung der Aufgaben der Stelle ab und weist die Zahlung der entsprechenden Höhe einer Aufwandsentschädigung an.
- Die Beschreibung der Stelle ist entsprechende der Rechenschaften anzupassen.
Conny (bitte um Verbesserung durch freiwillige Helfer)
- Das jeweilige Organ der Studentinnen- und Studentenschaft legt für sich fest welche Aufgaben es erfüllen will. Zu den Aufgaben sollten mindestens die gesetzlichen Aufgaben gehören. Dabei sollte zwischen dauerhaften und vorübergehenden unterschieden werden.
- Die Stellen sind zu beschreiben:
- dafür geplanten notwendigen Tätigkeiten
- dafür geschätzter Zeitaufwand
- Die Stellen sind auszuschreiben um ehrenamtliche Mitarbeiter zu finden:
- Mitglieder des StuRa
- Mitglieder anderer Gremien
- nichtgewählte Studenten (HTW Gebäude, regionale Studentenzeitschriften, Verteilerlisten, ...)
- andere Hochschulen und Vereine
- Das Organ oder deren Vertretung stimmt über die Bewerbungen ab und besetzt die Stelle.
- Die Stelle besetzende Person erbringt die Aufwendungen ihrer Stelle und legt darüber Rechenschaft ab:
- Was ist erarbeitet wurden?
- Was ist dafür nötig gewesen?
Bei nicht besetzten Stellen, welche zu den gesetzlichen Aufgaben gehören oder welche vom StuRa in einer Abstimmung für sinnvoll befunden werden und welche keine Rückmeldung unter obigen Punkt 3 erfahren haben ist folgender Ablaufkette zu starten:
- Kalkulation des geschätzten Zeitaufwandes für nichtbesetzte Stellen und Veranschlagung eines Tariflohnes für die Tätigkeiten.
- Erhöhung des Semesterbeitrages um diese Stellen zu finanzieren.
- Dresdenweite Ausschreibung der Stelle, Aushang im Arbeitsamt, in anderen Hochschulen, in studentischen Zeitschriften.