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Die [[Reglung]] für unsere [[HTW Dresden]] findet sich in [[Immatrikulationsordnung HTW Dresden#§ 11 Rückmeldung | § 11 Rückmeldung]] der [[ImmaO]]. Gemäß der Website erfolgt die Rückmeldung durch Bezahlung des [[Semesterbeitrag]]es. | Die [[Reglung]] für unsere [[HTW Dresden]] findet sich in [[Immatrikulationsordnung HTW Dresden#§ 11 Rückmeldung | § 11 Rückmeldung]] der [[ImmaO]]. Gemäß der Website erfolgt die Rückmeldung durch Bezahlung des [[Semesterbeitrag]]es. | ||
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Die Zahlung des [[Semesterbeitrag]]es per Überweisung erfolgt an die [[Hauptkasse Sachsen]]. Es ist für die Zuordnung in der ersten Zeile vom [https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/%C3%9Cberweisungstr%C3%A4ger Überweisungsträger] das [[SBKZ]] und in der zweiten Zeile die Matrikelnummer und der Name anzugeben. Das [[SBKZ]] muss an der ersten Stelle der ersten Zeile beginnen, da es sonnst zu Problemen bei der Buchung kommen kann. | Die Zahlung des [[Semesterbeitrag]]es per Überweisung erfolgt an die [[Hauptkasse Sachsen]]. Es ist für die Zuordnung in der ersten Zeile vom [https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/%C3%9Cberweisungstr%C3%A4ger Überweisungsträger] das [[SBKZ]] und in der zweiten Zeile die Matrikelnummer und der Name anzugeben. Das [[SBKZ]] muss an der ersten Stelle der ersten Zeile beginnen, da es sonnst zu Problemen bei der Buchung kommen kann. | ||
== Rückmeldezeitraum == | |||
Der Rückmeldezeitraum ergibt sich aus dem [[Studienjahresablaufplan]]. Dort gibt einen Zeile ''[[Studienjahresablaufplan#Rückmeldungszeitraum für das Folgesemester | Rückmeldungszeitraum für das Folgesemester]]''. | |||
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Mit Ende des Rückmeldezeitraumes ergibt sich die Frist zur [[Rückmeldung]]. Nach dem Ablauf der Frist kann mindestens die sogenannte [[Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung]] erhoben werden, um den zusätzlichen Aufwand der [[Hochschulverwaltung]] zu bestreiten. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Version vom 21. Februar 2013, 22:27 Uhr
Rückmeldung ist die form- und fristgerecht Anmeldung zum Weiterstudium, die zu jedem Semester erfolgen muss. Eine fehlende Rückmeldung führt zur Exmatrikulation.
Die Reglung für unsere HTW Dresden findet sich in § 11 Rückmeldung der ImmaO. Gemäß der Website erfolgt die Rückmeldung durch Bezahlung des Semesterbeitrages.
per Selbstbedienungsterminal
per Überweisung
Die Zahlung des Semesterbeitrages per Überweisung erfolgt an die Hauptkasse Sachsen. Es ist für die Zuordnung in der ersten Zeile vom Überweisungsträger das SBKZ und in der zweiten Zeile die Matrikelnummer und der Name anzugeben. Das SBKZ muss an der ersten Stelle der ersten Zeile beginnen, da es sonnst zu Problemen bei der Buchung kommen kann.
Rückmeldezeitraum
Der Rückmeldezeitraum ergibt sich aus dem Studienjahresablaufplan. Dort gibt einen Zeile Rückmeldungszeitraum für das Folgesemester.
Frist zur Rückmeldung
Mit Ende des Rückmeldezeitraumes ergibt sich die Frist zur Rückmeldung. Nach dem Ablauf der Frist kann mindestens die sogenannte Verwaltungsgebühr für verspätete Rückmeldung erhoben werden, um den zusätzlichen Aufwand der Hochschulverwaltung zu bestreiten.