Wahlleiterin oder Wahlleiter: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (→Aufgaben: verweise ergänzt; (tolle (vor)arbeit)) |
K (→Aufgaben) |
||
Zeile 28: | Zeile 28: | ||
** der [[Wahlordnung der Hochschule]], | ** der [[Wahlordnung der Hochschule]], | ||
** dem [[Hochschulgesetz]], | ** dem [[Hochschulgesetz]], | ||
** [[Satzung]] bzw. [[Grundordnung]], | ** [[Satzung der Studentenschaft]] bzw. [[Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft]], | ||
** [[Grundgesetz]] | ** [[Grundgesetz]] | ||
* Zusammenarbeit mit der [[Wahlleitung HTW Dresden]] | * Zusammenarbeit mit der [[Wahlleitung HTW Dresden]] |
Version vom 21. März 2013, 18:35 Uhr
StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung
Es gibt mehrere Wahlleiterinnen und Wahlleiter an der Hochschule.
- Für die Hochschule gibt es die Wahlleiterin oder Wahlleiter der Hochschule.
- Für die Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unsere" Wahlleiterin oder "unseren" Wahlleiter.
Dieser Artikel handelt von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter der Studentinnen- und Studentenschaft.
In diesem Abschnitt befinden sich Inhalte, welche noch angepasst werden müssen, da Sie auf noch nicht verfassten Inhalten basieren. |
Wahlleiterin oder Wahlleiter der Studentinnen- und Studentenschaft
Aufgaben
- Erfüllung der Aufgaben gemäß der Wahlordnung
- ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen
- Erstellung der Wählerverzeichnisse
- Druck der Wahlbekanntmachungen und der Stimmzettel
- Durchführung der Beschlüsse des Wahlausschusses
- öffentlich Bekanntgabe der Wahlausschreibung
- öffentlich Bekanntgabe von Angaben und Terminen die für den ordnungsgemäßen Wahlablauf erforderlich sind
- Einarbeitung der nachfolgenden Wahlleitung Wahlleitung/Einarbeitung
- Einarbeitung und Auseinandersetzung mit
- Zusammenarbeit mit der Wahlleitung HTW Dresden
- Mitglied und Vorsitz im Wahlausschuss
Durch Hochschule:
- Bereitstellung / Besorgung der Wahlurnen und sonstige Wahleinrichtungen