Anerkennungsordnung HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen

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Mutmaßlich werden bei den [[kooperative Studiengänge]]n auch Leistungen der Berufsschule anerkannt.
Mutmaßlich werden bei den [[kooperative Studiengänge]]n auch Leistungen der Berufsschule anerkannt.
== Siehe auch ==
* [[Anerkennung einer Studienleistung]]


[[Kategorie:Idee]]
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[[Kategorie:Studium]]
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[[Kategorie:Erstsemester]]
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Version vom 9. April 2013, 16:34 Uhr

Idee

Diese Ordnung soll zur geregelten Anerkennung von Leistungen dienen. Dazu können beispielsweise Leistungen aus bestimmten Ausbildungsberufen oder des Profils der Fachoberschule gehören. Aber auch die Prüfung der Gleichwertigkeit (bzw. fehlende Gleichwertigkeit) von Studienleistung, insbesondere hinsichtlich der Lissabon-Konvention, könnten mit Kriterien und Verfahren geregelt werden.

Aus einem Gespräch im SMWK hieß es, dass die WHZ etwas derartiges hätte.

Neben der zweckmäßigen Verkürzung der Studienzeit führt das zu einigen Vorteilen für unsere HTW Dresden, denn sie wird dadurch attraktiver für die vorgesehenen (für eine Fachhochschule) Bewerberinnen und Bewerber.

Es sollten Gespräche mit dem PLS geführt werden. Dieses sollte dann eine Ordnung erarbeiten, die vom Senat (wie die Auswahlordnung HTW Dresden) oder den jeweiligen Fakultäten (wie die Studien- und Prüfungsordnungen) zu beschließen wäre.

Mutmaßlich werden bei den kooperative Studiengängen auch Leistungen der Berufsschule anerkannt.

Siehe auch