Anschaffung: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Müllentsorgung#Weiterverwendung Inventar HTW Dresden]]
* [[TU Dresden]]: [http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/verwaltung/dezernat_1/sachgebiet_1_2/Aussonderung/ Aussonderung]
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Version vom 16. August 2013, 10:08 Uhr

Inventar

geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden als abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 € und 1.000 €.

Abschreibungsmöglichkeiten

Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres)

Variante 1

Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 410 € (netto)

Diese Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden.

Wirtschaftsgüter > 410 €

Für diese Wirtschaftsgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln.

Variante 2

Alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen.

Siehe auch

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