Studiengebühr: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. Mai 2013, 19:16 Uhr
Situation in Deutschland
- Übersicht der Studiengebühren nach Bundesländern aktuell
- Anmerkung zu den Langzeitstudiengebühren in Sachsen-Anhalt (Stand 10.05.2013): Die Regelstudienzeitüberschreitung bezüglich der Langzeitstudiengebühren wird mit den Hochschulsemestern, nicht nur den Fachsemestern, abzüglich Beurlaubungssemester, berechnet (§ 112 Abs. 3 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt)