StuRa Diskussion:Grundordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Bezeichnung 'Studentinnen und Studenten')
(§ Rechtsstellung)
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demnach
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:Im gesamten Text sollten die Bezeichnungen angepasst werden.
:Im gesamten Text sollten die Bezeichnungen angepasst werden.
== § Rechtsstellung ==
entfallen lassen
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denn
:Das ist nur SächsHSG.
:'Die immatrikulierten Studis bilden die Studischaft.' führt dazu, dass die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nicht die Studentinnen und Studenten vertreten dürften, deren Immatrikulation durch Hochschule nicht erfolgte und stellt daher eine zusätzliche und unnötige Ausgrenzung dar.

Version vom 5. Oktober 2009, 21:44 Uhr

Bezeichnung 'Studentinnen- und Studentenschaft'

PaulRiegel 22:18, 5. Okt 2009 (CEST):

ersetze

'Die Studentinnen- und Studentenschaft wird im Folgenden Studentenschaft oder kurz Studischaft genannt.'

durch

'Die Studentenschaft wird im Folgenden Studentinnen- und Studentenschaft genannt.'

denn

Das SächsHSG spricht von der Studentenschaft, daher muss diese Grundlage sein.
Die gut gemeinte "Verniedlichung" 'Studischaft' erscheint nicht der Wichtigkeit der Dokumente angemessen.
Eine geschlechtsneutrale Formulierung sollte der Anspruch sein.

demnach

Im gesamten Text sollte die Bezeichnung 'Studentinnen- und Studentenschaft' verwendet werden.

Bezeichnung 'Studentinnen und Studenten'

streiche

'Die Mitglieder der Studischaft werden im Folgenden Studenten oder kurz Studis genannt. Ein einzelnes Mitglieder der Studischaft wird im Folgenden Student oder kurz Studi genannt.'

denn

Bei der Verwendung von 'die Studentinnen und Studenten' bzw. 'die Studentin oder der Student' erscheint diese Erklärung nicht mehr zwangsläufig.

demnach

Im gesamten Text sollten die Bezeichnungen angepasst werden.

§ Rechtsstellung

entfallen lassen

denn

Das ist nur SächsHSG.
'Die immatrikulierten Studis bilden die Studischaft.' führt dazu, dass die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nicht die Studentinnen und Studenten vertreten dürften, deren Immatrikulation durch Hochschule nicht erfolgte und stellt daher eine zusätzliche und unnötige Ausgrenzung dar.