Gremienblockzeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Oktober 2013, 14:06 Uhr
Die Gremienblockzeit ist ein für die Gremientätigkeit gesperrter Zeitraum in Stundenplan. In ihr können Sitzungen (FSR, StuRa, Kommissionen, Ausschüsse) ohne Kollision mit Lehrveranstaltungen stattfinden.
Grundlage
Sie findet ihre Grundlage im Hochschulgesetz (§ 53 Abs. 4 Satz 1 SächsHSG) und wurde im Senat durch PaulRiegel und JohannesSchneemann in die GO des Senates erkämpft.
Geschäftsordnung des Senates § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 lauten
- Sitzungstermine sind so zu legen, dass die Teilnahme für alle Mitglieder zumutbar ist. Diese sollten in der hochschulweiten Gremienblockzeit in der nichtvorlesungsfreien Zeit stattfinden.
. Dies bezieht sich natürlich (nur) direkt auf den Senat. Aber der Senat ist das hochschulweite Organ für alle Mitgliedergruppen und hat daher hochschulweite Wirkung.
Zeiten
Seit (mindestens) dem WiSe 2011/2012 gelten folgende Zeiten.
ungerade Woche | Dienstag 18:30 Uhr - 21:40 Uhr |
gerade Woche | Dienstag 15:00 Uhr - 21:40 Uhr |