Verpflichtung auf das Datengeheimnis/Formular: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 10: Zeile 10:
; Verpflichtung auf das Datengeheimnis für die Mitwirkung beim StuRa HTW Dresden
; Verpflichtung auf das Datengeheimnis für die Mitwirkung beim StuRa HTW Dresden


Gemäß § 6 SächsDSG ist jedes Mitglied des Studentinnen- und Studentenrates (StuRa) verpflichtet das SächsDSG einzuhalten.  
Gemäß § 6 SächsDSG ist jedes Mitglied der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft verpflichtet das SächsDSG einzuhalten.  


----
----
Zeile 29: Zeile 29:


[…]
[…]
Quelle: http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8842114723434&jtyp=akt&jlink=p6


----
----

Version vom 2. Dezember 2013, 14:48 Uhr

Projekt

Auf Hinweis des Referates Datenschutz StuRa TU Dresden soll ein Formular für die Verpflichtung auf das Datengeheimnis erstellt werden. Dazu wurde, für die Orientierung sogar auch ein erster grober Entwurf bereitgestellt. (Die Fertigstellung erfolgte im Dezember 2011.)

Eventuell kann es später noch einmal schicker gemacht werden. ;-)

Hinweise

Das Formular hat ja auch nichts mit der Verarbeitung von Daten zu tun, sondern wirklich nur mit dem Unterbleiben einer Weitergabe von Daten.

Entwurf

Verpflichtung auf das Datengeheimnis für die Mitwirkung beim StuRa HTW Dresden

Gemäß § 6 SächsDSG ist jedes Mitglied der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft verpflichtet das SächsDSG einzuhalten.


Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz – SächsDSG)

[…]

§ 6
Datengeheimnis

(1) Den für eine öffentliche Stelle tätigen Personen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

(2) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit über ihre Pflichten nach Absatz 1 sowie die sonstigen bei ihrer Tätigkeit zu beachtenden Vorschriften über den Datenschutz zu unterrichten und auf deren Einhaltung schriftlich zu verpflichten.

[…]

Quelle: http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8842114723434&jtyp=akt&jlink=p6


Das SächsDSG kann im StuRa (Raum Z123) in aktueller Fassung eingesehen werden.

Ich,
_______________________________,

verpflichte mich gemäß § 6 SächsDSG auf die Einhaltung des SächsDSG.

_____________ _______________________________

Datum Unterschrift

Anpassung für den StuRa HTW Dresden

Elisa Löwe erarbeitete auf diese Grundlage einen Entwurf für eine Vorlage. Diese gab sie, mit der Bitte um Anmerkung, an das Referat Datenschutz StuRa TU Dresden zur "Stellungnahme".

Dem Referat Datenschutz StuRa TU Dresden erschien der Entwurf (Ja das wäre ausreichend.) gelungen.

fertiger Entwurf

Siehe auch

Weblinks