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=== Übernachtungskosten === | === Übernachtungskosten === |
Version vom 17. November 2014, 20:40 Uhr
Als Reisekosten werden die durch eine (dienstliche) Reise entstanden finanziellen Aufwendungen bezeichnet.
Die Abrechnung oder Vergütung von Reisekosten regelt die FO. Art und Umfang der Erstattung von Auslagen sollten dort geregelt sein. Anderenfalls gelten die Bestimmungen des SächsRKG (mit der VwV-SächsRKG).
Fahrtkosten
Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges
Die pauschalen Sätze für die Abrechnung der gefahrenen Kilometer (km) ergeben sich auf § 31 Abs. 3. 0,20 € je gefahrenen Kilometer und ergänzende 0,02 € je gefahrenen Kilometer für eine mitgenommene Person sind die Sätze.
Benutzung eines Mietwagens
Übernachtungskosten
Tagegeld
Nebenkosten
etwa gemäß IX. VwV-SächsRKG (Zu § 9 SächsRKG)
Teilnahmegebühren
Reglungen
Finanzordnung
alternative Reglungen
Reglung mit dem Verweis auf das SächsRKG
Etwa könnte auch "einfach" auf die Reglung gemäß SächsRKG verwiesen werden. Daraus ergeben sich dann auch etwa die Sätze für die Beträge der Wegstreckenentschädigung. Das hat den Vorteil (aber vielleicht auch Nachteil), dass die Beträge durch den Freistaat gelegentlich (aber selten) sachgemäß angepasst werden. Ein Beispiel hierfür ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Anpassung der in § 5 des Sächsischen Reisekostengesetzes festgesetzten Beträge der Wegstreckenentschädigung.
Abrechnung
Formular für die Abrechnung
Der StuRa hat kein eigenes Formular für die Abrechnung von Reisekosten.
- Ein (vereinfachtes) Formular für Abrechnung von Reisekosten für den StuRa könnte aber sicherlich erstellen und verwendet werden.
Daher nutzt der StuRa die Formulare, die Anlage der VwV-SächsRKG[1] sind. Diese Formulare sind recht kompliziert, da sie alle "üblichen" Fälle der VwV-SächsRKG (und dem SächsRKG selbst) abbilden müssen. Im Übrigen gibt es auch Versionen, leider nicht direkt bei REVOSax, die ein elektronisches Formular sind und somit nicht per Handschrift ausgefüllt werden müssen.