Diskussion:Nichtanrechnung der Studienzeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Die maximale Nichtanrechnung von 3 Semestern entspricht 90 Leistungspunkten, also bis zu 2700 Stunden. | |||
: Bei Erwerb in minimaler Dauer von 4 Semestern (Mehrjährigkeit) ergibt sich ein durchschnittlicher Aufwand von 112,5 Stunden pro Monat. | |||
: Bei maximal in 4 Semestern (Mehrjährigkeit) müssten mindestens 900 Stunden geleistet werden. Das sind |
Version vom 20. September 2018, 21:47 Uhr
StuKo!?!
möge der unterschied zwischen SächsHSG (Stand des Artikels) zu SächsHSFG herausgerarbeitet werden!
--Paul 14:15, 21. Okt. 2014 (CEST)
Die minimale Nichtanrechnung von 1 Semester entspricht 30 Leistungspunkten, also bis zu 900 Stunden. Die maximale Nichtanrechnung von 3 Semestern entspricht 90 Leistungspunkten, also bis zu 2700 Stunden.
- Bei Erwerb in minimaler Dauer von 4 Semestern (Mehrjährigkeit) ergibt sich ein durchschnittlicher Aufwand von 112,5 Stunden pro Monat.
- Bei maximal in 4 Semestern (Mehrjährigkeit) müssten mindestens 900 Stunden geleistet werden. Das sind