Wahlen: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Wahlen finden unter der Maßgabe der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt.
Diese Wahlen finden unter der Maßgabe der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt.


== Wahlen der Organe der Hochschule ==
== [[Wahlen der Organe der Hochschule]] ==
=== [[Wahlordnung HTW Dresden]] ===
==== Zuständigkeit ====
[[Ordnungen HTW Dresden|siehe Übersicht]]
=== Wahlleitung Hochschulwahlen ===
Gemäß der [[Wahlordnung HTW Dresden|Wahlordnung der HTW Dresden]] leitet die [[Kanzlerin oder Kanzler HTW Dresden|Kanzlerin]] die Wahlen. Jedoch erledigt den Aufwand die Stelle der [[Gremienbetreuung HTW Dresden]]. Das gilt aber alles nicht für die [[Wahlen#Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft|rein studentischen Wahlen]].

Version vom 13. Dezember 2009, 01:11 Uhr

Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben.

Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft

Diese Wahlen finden unter der Maßgabe der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt.

Wahlen der Organe der Hochschule