Wahlen: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt. | Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt. | ||
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Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Hochschule statt. Demnach haben die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nur bedingt über die Vertreterinnen und Vertreter der [[Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] Möglichkeit zur Einflussnahme. | Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Hochschule statt. Demnach haben die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nur bedingt über die Vertreterinnen und Vertreter der [[Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] Möglichkeit zur Einflussnahme. |
Version vom 14. Dezember 2009, 19:34 Uhr
Die Wahlen an sächsischen Hochschulen sind durch das SächsHSG maßgeblich vorgegeben.
Wahlen zu den Organen der Studentinnen- und Studentenschaft
Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft statt.
Wahlen zu den Organen der Hochschule
Diese Wahlen finden unter der Selbstverwaltung der Hochschule statt. Demnach haben die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft nur bedingt über die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten Möglichkeit zur Einflussnahme.