Härtefallordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Härtefallordnung]] (Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz [[HFO]], dient zur [http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialpolitik sozialpolitischen] Unterstützung wirtschaftlich und sozial hilfsbedürftiger Mitglieder der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] in Hinsicht auf die Zahlung der [[Beiträge]]. Somit wird die angemessene Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6871313120014&jlink=p29 § 29] Absatz 1 Satz 4 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 29 Finanzwesen der Studentenschaft | SächsHSG]] beim Maß der Verpflichtung zur Entrichtung von [[Beiträge | Beiträgen]] gemäß der [[BO]] sichergestellt.
Die [[Härtefallordnung]] (Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz [[HärteO]], dient zur [[wikipedia:de:Sozialpolitik | sozialpolitischen]] Unterstützung wirtschaftlich und sozial hilfsbedürftiger Mitglieder der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] in Hinsicht auf die Zahlung der [[Beiträge]]. Somit wird die angemessene Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6871313120014&jlink=p29 § 29] Absatz 1 Satz 4 [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 29 Finanzwesen der Studentenschaft | SächsHSG]] beim Maß der Verpflichtung zur Entrichtung von [[Beiträge | Beiträgen]] gemäß der [[BO]] sichergestellt.


== Grundlage ==
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== Versionen ==
== Versionen ==
* [[Härtefallordnung/Dokument | aktuelle Arbeitsfassung]]
* [[Härtefallordnung/Dokument | aktuelle Arbeitsfassung]]
* [[Härtefallordnung/Begründung | akutelle Begründung und Erläuterung]]
* [[Härtefallordnung/Begründung | aktuelle Begründung und Erläuterung]]


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[website:stura/ordnungen/haerteo/]]
* [[Härtefallausschuss]]
* [[wikipedia:de:Härtefall]]
* [[wikipedia:de:Härtefall]]



Version vom 6. Juni 2015, 21:26 Uhr

Die Härtefallordnung (Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz HärteO, dient zur sozialpolitischen Unterstützung wirtschaftlich und sozial hilfsbedürftiger Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft in Hinsicht auf die Zahlung der Beiträge. Somit wird die angemessene Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 4 SächsHSG beim Maß der Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen gemäß der BO sichergestellt.

Grundlage

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Siehe auch