Anschaffung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Februar 2015, 15:52 Uhr
Ablauf
- Antrag (an passender Stelle) stellen
- eventuell exemplarische Angebote einholen
- (zustimmenden) Beschluss fassen (lassen)
- konkrete (passende) Angebote einholen
- (begründete) Auswahl treffen
- Beschaffung
- Bestellung auslösen
- Rechnung begleichen (oder, falls möglich, auch später)
- Ware entgegennehmen
- Ware unverzüglich prüfen
- #Inventarisieren
- in Betrieb nehmen
Quellen
besondere Quellen
- Müllentsorgung#Weiterverwendung Inventar HTW Dresden
- Technische Universität Dresden#Aussonderung für #Gebrauchtes von der TU Dresden
- Dezernat Haushalt und Controlling/Vermögensverwaltung HTW Dresden für #Gebrauchtes von unserer HTW Dresden
Gebrauchtes
Gebrauchtes von unserer HTW Dresden
Gebrauchtes von der TU Dresden
Bei der TU Dresden#Aussonderung wird grundsätzlich unterschieden zwischen:
- Umsetzung / Verkauf
- Es handelt sich um Gegenstände, die an der bisherigen Stelle nicht mehr benötigt werden, jedoch noch Wert besitzen. Bei Bedarf anderer Stellen, etwa innerhalb der TU Dresden werden sie umgesetzt (an andere Stelle verbracht) werden. Wohl müsste auch unsere HTW Dresden und ihre Studentinnen- und Studentenschaft Bedarf zur Umsetzung als andere Körperschaft öffentlichen Rechts (des Freistaates Sachsen) anmelden können und folglich als Umsetzung erhalten können. Ob überhaupt Geld für den "Kauf" (Wert an"Anschaffung") erhoben werden muss und wie dieser ermittelt wird, ist nicht bekannt.
- Aussonderung / Umsetzung
- Es handelt um Gegenstände, die (bestimmt bewusst) nicht öffentlich bekanntgegeben werden. Der Bezeichnung Aussonderung ist davon auszugehen, dass teilweise nicht einmal etwas bezahlt werden musst (, also kein Verkauf stattfindet). Das Angebot besteht aus Gegenständen, die anderenfalls wohl verschrottet werden müsste, aber noch Interessierten zur Verfügung gestellt werden (sollen).