Härtefallausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Härtefallausschuss]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]], kurz [[HFA]], ist das Organ für die Befassung von [[Härtefall|Härtefällen]].
Der [[Härtefallausschuss]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]], kurz [[HFA]], ist das Organ für die Befassung von [[Härtefall|Härtefällen]].
== Grundlage ==
* [[Härtefallordnung]]
=== Existenz vom [[Härtefallausschuss]] ===
Der [[Härtefallausschuss]] ist durch den [[StuRa]] mit dem Inkraftsetzen einer [[Härtefallordnung]] geschaffen wurden.
Es gibt keine Verpflichtung, etwa durch [[Gesetz]], dass es einen [[Härtefallausschuss]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] geben muss.
: Etwa beim [[Wahlausschuss]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]] ist das anders, da es dort eine verpflichtende [[Wahlausschuss#Grundlage]] gibt.
Bewusst wurde der [[Härtefallausschuss]], ähnlich wie der [[Wahlausschuss]], mit dem Charakter eines [[Organ der Studentinnen- und Studentenschaft|Organs der Studentinnen- und Studentenschaft]] versehen, um auf Augenhöhe mit dem [[StuRa]] selbst zu sein. Praktisch soll der [[Härtefallausschuss]] bei seinen Entscheidungen frei vom [[StuRa]] sein und ihm auch zu Einzelfallentscheidungen nicht rechenschaftspflichtig sein.
== Entstehung ==


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 6. Juni 2015, 22:29 Uhr

Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft, kurz HFA, ist das Organ für die Befassung von Härtefällen.

Grundlage

Existenz vom Härtefallausschuss

Der Härtefallausschuss ist durch den StuRa mit dem Inkraftsetzen einer Härtefallordnung geschaffen wurden.

Es gibt keine Verpflichtung, etwa durch Gesetz, dass es einen Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft geben muss.

Etwa beim Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft ist das anders, da es dort eine verpflichtende Wahlausschuss#Grundlage gibt.

Bewusst wurde der Härtefallausschuss, ähnlich wie der Wahlausschuss, mit dem Charakter eines Organs der Studentinnen- und Studentenschaft versehen, um auf Augenhöhe mit dem StuRa selbst zu sein. Praktisch soll der Härtefallausschuss bei seinen Entscheidungen frei vom StuRa sein und ihm auch zu Einzelfallentscheidungen nicht rechenschaftspflichtig sein.

Entstehung

Siehe auch