StuRa:Wahlausschuss: Unterschied zwischen den Versionen
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== Grundlage == | |||
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p26 § 26] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 80 Zentrale Organe der Hochschule | SächsHSG]] | |||
*: [[i.V.m.]] (ehemaliger) Musterwahlordnung für Hochschulen | |||
== Aufgaben == | == Aufgaben == |
Version vom 6. Juni 2015, 22:19 Uhr
StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung
Es gibt mehrere Wahlausschüsse an der Hochschule.
- Für die Wahlen der Organe der Hochschule gibt es den Wahlausschuss der Hochschule.
- Für die Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unseren" Wahlausschuss.
Dieser Artikel handelt vom Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft.
Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft
Der Wahlausschuss ist es das maßgebliche Organ für die studentischen Wahlen.
Grundlage
Aufgaben
Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der Wahlordnung zu erfüllen.
Zusammensetzung
Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter.
Weblinks
- podcast Wahlrecht (CRE128)