StuRa:Wahlausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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== Grundlage ==
== Grundlage ==
* [[Wahlordnung]]
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p26 § 26] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 80 Zentrale Organe der Hochschule | SächsHSG]]
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8910113120842&jlink=p26 § 26] [[Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen#§ 80 Zentrale Organe der Hochschule | SächsHSG]]
*: [[i.V.m.]] (ehemaliger) Musterwahlordnung für Hochschulen
*: [[i.V.m.]] (ehemaliger) Musterwahlordnung für Hochschulen

Version vom 6. Juni 2015, 22:22 Uhr

Vorlage:Begriffserklärung

StuRa HTW Dresden:Begriffsklärung

Es gibt mehrere Wahlausschüsse an der Hochschule.

  1. Für die Wahlen der Organe der Hochschule gibt es den Wahlausschuss der Hochschule.
  2. Für die Wahlen der Organe der Studentinnen- und Studentenschaft gibt es "unseren" Wahlausschuss.

Dieser Artikel handelt vom Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft.




Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft

Der Wahlausschuss ist es das maßgebliche Organ für die studentischen Wahlen.

Grundlage

Aufgaben

Demnach hat er mindestens die Aufgaben gemäß der Wahlordnung zu erfüllen.

Zusammensetzung

Er besteht aus bis zu vier Mitgliedern und der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter.

Weblinks