StuRa:Senatskommission Grund- und Wahlordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Folgende Punkte sollen angesprochen werden: | |||
; Arbeiten der Kommission | |||
* nur Ideenfindung oder Formulierung von Passagen | |||
* Stimmberechtigung in der Kommission | |||
; allgemeine Dinge | |||
* HAWtech | |||
** Antrags- und Rederecht | |||
* studentische Prorektorin oder studentischer Prorektor | |||
; Bezug auf aktuelle Grundordnung | |||
* § 2 Absatz 2 | |||
** Weitere Personen beantragen den Status Angehörige beim Rektor. Sollte dieser das ablehnen, so ist der Senat anzurufen, der abschließend entscheidet. | |||
* § 3 Absatz 2 | |||
** Bei Einsprüchen von Mitgliedern und Angehörigen der unserer HTW Dresden zu Einschränkungen des Rektorates entscheidet der Senat abschließend. | |||
* § 6 | |||
** Grundordnung vollständig gendern. | |||
* § 7 | |||
** Öffentlichkeit von | |||
*** Studienkommissionen | |||
*** alle Kommissionen und Ausschüssen der Organe der Hochschule | |||
** Veröffentlichung der Protokolle mindestens hochschulintern mit Zugang der HAWtech | |||
* § 11 Absatz 3 Satz 2 | |||
** Entlastung von der Tätigkeit an der Hochschule, da es sich nicht zwangsläufig um eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer handeln muss. | |||
* § 13 Absatz 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 3 | |||
** Wo ist das Organigramm? Es muss vermerkt sein wo dieses bekanntgegeben ist. | |||
** Gliederung der Einheiten nach wissenschaftlichen Kriterien | |||
**: Schutz der Fakultät Gestaltung | |||
* § 13 Absatz | |||
** Auf Vorschlag der Fakultät? | |||
* § 15 Absatz 3 Satz 2 | |||
** einschlägigen Regelungen? | |||
** Entlastung von Prodekaninnen und Prodekan und weiteren? | |||
* § 19 Absatz 1 | |||
** Die Hochschule? Der Senat! | |||
* § 20 | |||
** Umsetzung! | |||
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Version vom 27. Januar 2010, 14:41 Uhr
Mitglieder
Zusammensetzung
Kritik zur Zusammensetzung
Bereits unmittelbar bei dem Vorschlag zur Zusammensetzung der Kommission bei der 119. Sitzung des Senates kritisierte die studentische Vertretung im Senat diese. Es erschien den Anwesenden zur Vertretung der Studentinnen und Studenten als ungelungen, dass
- ein Sechstel der Mitglieder die größte Mitgliedergruppe widerspiegeln sollen,
- zur Bewältigung der Arbeit die Mitwirkung von allen 3 Studenten, die sich angeboten hatten, abgelehnt wurde,
- mindestens die Hälfte vom Rektorat maßgeblich beeinflusst wird
- Kanzlerin ist Mitglied des Rektorates
- Referentin Rechtsangelegenheiten ist Mitarbeiterin des Rektorates
- Dekan wurde auf Vorschlag des Rektorates gewählt,
- eine Bekanntgabe zur Möglichkeit der Mitarbeit, etwa durch Expertinnen und Experten der Hochschule wie zum Beispiel Lehrende der Rechtswissenschaft, nicht erfolgte.
Personen
Personen als Funktion
- Monika Niehues als Kanzlerin (Vorsitz)
- Kirsten Handschack als Referentin Rechtsangelegenheiten
- Jens Morgenstern für die Dekaninnen und Dekane
Personen für die jeweilige Mitgliedergruppe
- Jörg Feller für die Mitgliedergruppe der Professorinnen und Professoren
- Renate Rudat für die Mitgliedergruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Paul Riegel für die Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten
Geschichte
Entstehung
Wahrscheinlich ist die studentische Vertretung des Senates Grund für die Schaffung dieser Kommission des Senates.
Bei den vorherigen Sitzungen des Senates forderte diese immer das Gründen von Kommission, um die Themen unter Beteiligung aller Mitgliedergruppen vor zu diskutieren. Da dieser Forderung immer nicht erfüllt wurde, kam es immer zu einer einer Vielzahl von Anträgen, nahezu ausschließlich aus der studentischen Vertretung. Dies führte zu zusätzlicher Sitzungsdauer. Die Entscheidungen zu den Änderungsanträgen wurden spontan entschieden, da diese nicht vor der Sitzung bekannt gegeben wurden konnten.
Um Derartigem auf einer Sitzung des Erweiterten Senates aus dem Wege zu gehen, wurde unter Kritik der studentischen Vertretung diese Kommission, durch Beschuss zur 119. Sitzung des Senates, eingeführt.
Sitzungen
10-01-27
Folgende Punkte sollen angesprochen werden:
- Arbeiten der Kommission
- nur Ideenfindung oder Formulierung von Passagen
- Stimmberechtigung in der Kommission
- allgemeine Dinge
- HAWtech
- Antrags- und Rederecht
- studentische Prorektorin oder studentischer Prorektor
- Bezug auf aktuelle Grundordnung
- § 2 Absatz 2
- Weitere Personen beantragen den Status Angehörige beim Rektor. Sollte dieser das ablehnen, so ist der Senat anzurufen, der abschließend entscheidet.
- § 3 Absatz 2
- Bei Einsprüchen von Mitgliedern und Angehörigen der unserer HTW Dresden zu Einschränkungen des Rektorates entscheidet der Senat abschließend.
- § 6
- Grundordnung vollständig gendern.
- § 7
- Öffentlichkeit von
- Studienkommissionen
- alle Kommissionen und Ausschüssen der Organe der Hochschule
- Veröffentlichung der Protokolle mindestens hochschulintern mit Zugang der HAWtech
- Öffentlichkeit von
- § 11 Absatz 3 Satz 2
- Entlastung von der Tätigkeit an der Hochschule, da es sich nicht zwangsläufig um eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer handeln muss.
- § 13 Absatz 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 3
- Wo ist das Organigramm? Es muss vermerkt sein wo dieses bekanntgegeben ist.
- Gliederung der Einheiten nach wissenschaftlichen Kriterien
- Schutz der Fakultät Gestaltung
- § 13 Absatz
- Auf Vorschlag der Fakultät?
- § 15 Absatz 3 Satz 2
- einschlägigen Regelungen?
- Entlastung von Prodekaninnen und Prodekan und weiteren?
- § 19 Absatz 1
- Die Hochschule? Der Senat!
- § 20
- Umsetzung!