Fundsache: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß des StuRa-Beschlusses vom 19.1.2010 sollen sie nur noch 6 Monate aufbewahrt und herausgegeben werden. | Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß des StuRa-Beschlusses vom 19.1.2010 sollen sie nur noch 6 Monate aufbewahrt und herausgegeben werden. Aller verbleibenden Sachen sollen öffentlich versteigert werden. Zu Beachten wären hier §§ 980 und §§ 981 BGB. | ||
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* [http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html §§ 812 BGB] | * [http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html §§ 812 BGB] | ||
* [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377 §§ 965 ff. BGB] | * [http://bundesrecht.juris.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG008902377 §§ 965 ff. BGB] |
Version vom 25. Januar 2010, 18:46 Uhr
Die Fundsachen werden bekanntlich (irgendwann) in den StuRa gespült ... stellt sich nun nur noch die Frage ihrer Aufbewahrung. Gemäß des StuRa-Beschlusses vom 19.1.2010 sollen sie nur noch 6 Monate aufbewahrt und herausgegeben werden. Aller verbleibenden Sachen sollen öffentlich versteigert werden. Zu Beachten wären hier §§ 980 und §§ 981 BGB.
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