Spiegelreferate: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 12. Januar 2017, 21:30 Uhr

Alle FSRä sollten Ansprechpersonen als "Spiegelreferate" bereitstellen. Also praktisch soll es für jedes Referat, also die Struktur, die sich alle Fachschaftsräte zur Zusammenarbeit gegeben haben, mindestens eine Person aus jedem FSR bekannt werden.

Die Begrifflichkeit ist eine Anlehnung an die Praxis bei der Staatskanzlei. (MP hat jeweils eineN ReferentIn je Ministerium.)