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Version vom 9. Juni 2017, 02:50 Uhr
Arbeitsplatzbeschreibung
Allgemeines
Anzahl dieser Stellen
Es ist eine Stelle zur Beschäftigung von Angestellte geschaffen.
Zweck
Die Stelle dient zur Bewältigung der verwaltungstechnischen Aufgaben für den StuRa.
Weisungsbefugte
Instanzen der Befugnis zur Weisung
- StuRa (als gesamtes Organ)
- Referatsleitung Verwaltung
- einzelne Sprecherinnen und Sprecher
- Referatsleitungen (als einzelne Referatsleitungen)
Probleme bei Weisungen
Im Zweifels- und Konfliktfall entscheidet die erstgenannte Instanz.
Angestellte können Weisungen zurückweisen. Dies ist zu begründen. Gründe können beispielsweise gesetzliche Reglungen (z.B. § 275 BGB), anders lautende Weisung von hinsichtlich Weisungen übergeordneten Instanzen, oder mangelnde Kapazitäten (Zeit, Geräte usw.) sein. Bei Unzufriedenheit über die Ablehnung ihrer Weisung kann sich die Person bei einer hinsichtlich Weisungen übergeordneten Instanz beschweren und eine Durchsetzung der Weisung fordern.
Anforderungsprofil
- Eigeninitiative, Aufmerksamkeit und Flexibilität
- Der StuRa ist eine Organisation die sich ständig verändert und weiterentwickelt. Dies liegt besonders daran, dass die StudentInnen häufig wechseln. Durch diesen ständigen Wechsel ist keine Person kontinuierlich da, die der Angestellten sagt was zu tun ist und was nicht. Auch der plötzlich Wechsel von Prioritäten im Vergleich zu den vorherigen Verantwortlichen ist möglich.
- Freundlichkeit
- Der StuRa ist eine zentrale Anlaufstelle für die StudentInnen bei Fragen oder Problemen. Daher ist ein freundliches Auftreten sehr wichtig. Der StuRa erbringt viele Serviceleistungen an die Studis und dabei sind die Angestellten meist erste Ansprechperson oder sogar Ausführende (z.B. ISIC-Ausweise).
- Teamfähigkeit
- Im StuRa arbeiten viele StudentInnen an den unterschiedlichsten Themen und die Angestellten unterstützen diese.
- Bereitschaft zur Weiterbildung und Vergrößerung des Betätigungsfeldes
- Neben dem normalen Betrieb kann es zu Änderungen des Arbeitsfeldes der Angestellten kommen, da diese der StuRa festlegt.
Aufgaben
- Kontoverwaltung vom
- Bearbeitung der Anträge zum Semesterticket (Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf)
- Beantwortung von Anfragen zu gestellten Ticket-Anträgen (E-Mails, Post, Telefon)
- Rücksendung der Fahr-/Studentenausweise
- Pflege der Wandzeitungen und Aushänge (diese sollten immer ordentlich /gepflegt sein)
- STAV / Jobangebote für Studis
- Schwarzes Brett für Studis
- Plakatbereich
- Ausschreibungen
- Service für Studis:
- Hilfestellungen für StudentInnen die ins Büro kommen
- Ausstellung und Verkauf von ISIC-Ausweisen
- Abrechnung mit ISIC
- Saxocard Kopierkarten-Service
- Verkauf
- Rücknahme
- Reparaturannahme
- Verleih von Jugendherbergsausweisen
- Vorbereitung der Umsetzung von Beschlüssen
- unterstützende Koordination der Abläufe innerhalb des StuRa ("Die gute Seele des StuRa")
- Sekretariatsaufgaben:
- Ablage
- Postbearbeitung
- aus Poststelle holen
- ins Postbuch eintragen
- an entsprechende Verantwortliche / EmpfängerInnen weiterleiten
- telefonische Erreichbarkeit sicherstellen
- Materialbestellung
- Schreiben von Diktaten
- vorbereitende Kontrolle der Jahresabschlüsse der FSRs (Endkontrolle durch Referatsleitung Finanzen)
Ausdrücklich nicht Aufgaben der Angestellten:
- regelmäßige Protokollführung in StuRa-Sitzung
- Treffen von Entscheidungen für den StuRa
- Gestaltung der Aushänge und Wandzeitungen
Art des Beschäftigungsverhältnis
Der StuRa hat eine Teilzeitstelle geschaffen. Die Arbeitszeit beträgt im Jahresdurchschnitt 20 Stunden pro Woche.
Eingruppierung
Eine der maßgeblichen Kriterien für die Eingruppierung ist die Bewertung des Anteils der sogenannten selbstständigen Leistungen. (Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen. heißt es gemäß der Definition und Kommentierung zu den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst.) Demnach kann dann nach TVöD Bund - Entgeltordnung Teil I - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst zugeordnet werden.
Die Grundlage für eine vorbildliche Eingruppierung ist eine solide #Arbeitsplatzbeschreibung. Also maßgeblich ist das Aufgabenfeld und Verantwortung.
Es können auch Menschen angestellt sein, die nicht zwangsläufig die übliche Ausbildung für öffentliche Verwaltung haben. (Broschüre Sonstige Beschäftigte - Definition und Vorgehensweise) Insbesondere das "Arbeitsumfeld" der studentischen Selbstverwaltung - verbunden mit den üblichen Gepflogenheiten wie etwa häufiger Wechsel der Personen und Mentalitäten oder auch dem fehlenden Grad an Professionalität von uns Studentinnen und Studenten - ist wohl ohnehin "klassischen" Verwaltungsangestellten auf Dauer schwer zumutbar.
- Feststellung der Entgeltgruppe
- (exemplarische) Formulare Feststellung der Entgeltgruppe an Hochschulen
- Formular Feststellung der Entgeltgruppe Universität Regensburg
- Formular Feststellung der Entgeltgruppe Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Formular Vereinfachte Feststellung der Entgeltgruppe Technische Universität München
- Formular Feststellung der Entgeltgruppe Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Erstellung der Arbeitsplatzbeschreibung
Der StuRa sollte für Angestellte für jede Stelle ein #Arbeitsplatzbeschreibung haben.
Direkter Hinweis zu Arbeitsplatzbeschreibung - Basis für tarifgerechte Eingruppierung: Bevor eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt wird empfiehlt es sich, in einem Gespräch (Arbeitsplatzinterview) mit dem Tarifbeschäftigten das Aufgabenspektrum und die auszuübende Tätigkeit sowie seine Kompetenzen und Befugnisse zu klären. Zu diesem Gespräch kann der oder die Vorgesetzte hinzugezogen werden. Auf Wunsch der/des Tarifbeschäftigten kann zusätzlich eine Person seines Vertrauens (z.B. ein Vertreter des Personal- oder Betriebsrates) teilnehmen.
Arbeitsplatzbeschreibungen gliedern sich in zwei Teile: die Tätigkeitsdarstellung und die Tätigkeitsbewertung.
Das BVA stellt zum Thema beispielsweise die Broschüre Arbeitsplatzbeschreibung - Basis für tarifgerechte Eingruppierung bereit. Wer sich dem Thema besonders annehmen möchte kann zum Einstieg bei der Suche im Portal vom BVA den Suchbegriff Arbeitsplatzbeschreibung eingeben.
- Arbeitsplatzbeschreibungen
- (exemplarische) Hinweise zum Erstellen von Arbeitsplatzbeschreibungen an Hochschulen
Historie
Abschaffung der Minijob-Stellen
Der StuRa beschloss 2010 die 2 bisherigen Minijobs durch eine "reguläre" Teilzeitstelle zu ersetzen.
Mehrere Faktoren bewogen zu diesem Vorschlag, der von dem verantwortlichen Referat Verwaltung und den Sprechern entwickelt wurde.
- Frau Monika Schulz dankte endgültig in Rente ab.
- Die Aufteilung auf 2 Stellen bei 20 Stunden pro Woche erschien nicht zweckmäßig.
- Doppelte ständige Information über die Entscheidungen und Entwicklungen im StuRa und der Hochschule. Im Übrigen wurde in Folge dessen von den Angestellten darauf überwiegend verzichtet, was zu Problemen führte.
- Keine klare Verantwortlichkeit der Angestellten gegenüber den Weisungbefugten
- "Faires" Beschäftigungsverhältnis
- "Ordentliches" Arbeitsverhältnis
- Einbeziehung des TV-L
Es sei erwähnt, dass damit auch Nachteile (aus Sicht des StuRa als Einzelner) bzw. mögliche Problem geschaffen wurden.
- Ersetzbarkeit, beispielsweise im Krankheits- oder Kündugungsfall, ist kaum gegeben.
- Höheres absolutes Entgelt
- Höherer Anteil an Steuern und Sozialabgaben
Beschäftigungsverhältnisse bis September 2010
Es gab 2 Stellen als Minijob. Bei diesen wurde im Jahresdurchschnitt je Stelle 10 Stunden pro Woche gearbeitet.
Personalverwaltung
Zeiterfassungen
Die Angestellten haben selbstständig einen Stundenzettel zu führen, der täglich von einem anwesenden StuRa-Mitglied, möglichst Weisungsbefugte, gegengezeichnet werden soll.
Entgeltabrechnungen
siehe Entgeltabrechnungen
Krankmeldungen
Falls ein oder eine Angestellte erkrankt, ist der Krankenschein im Ordner Personal zu hinterlegen und als Kopie via Post, Fax oder E-Mail an das Lohnsteuerbüro zu senden. Dies sollte in der Regel im betreffenden Monat erfolgen, da der StuRa einen Ausgleich für die Arbeitgeberaufwendungen im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Umlage U1, erhält.