Zusammenwirkungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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=== ähnliche Dokumente ===
[https://www.stura.tu-dresden.de/antr%C3%A4ge Anträge auf Anerkennung als Hochschulgruppe]
* [https://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/28 Richtlinie zur Anerkennung von Hochschulgruppen]
* [https://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/1953 Antrag auf Anerkennung als Hochschulgruppe]


== Mitwirkende ==
== Mitwirkende ==

Aktuelle Version vom 9. November 2018, 06:33 Uhr

Idee Unterstützungsordnung[Bearbeiten]

Ziel einer derartigen Ordnung, sie kann auch gern anders bezeichnet werden, soll es sein, dass der StuRa seine Unterstützung für gewisse längerfristig bestehende Gruppen zum Ausdruck bringt. Somit kann auch ein dauerhaftes Bekenntnis zur Vernetzung abgegeben werden. So muss nicht jede Legislatur erneut ein Beschluss zur Unterstützung gefasst werden. Die neuen Mitglieder bekommen damit auch einen Eindruck der Positionen des vorherigen Legislaturen. Des Weiteren erhalten sie von Anbeginn eine Sammlung von als sinnvoll eingeschätzten Organisationen, die zur Zusammenarbeit geeignet erscheinen. Die Unterstützung kann selbstverständlich auf Widerruf durch Beschluss des StuRa enden.

Das kann heißen, das er,

  • sich "nur" bekennt
    • einfaches Schreiben (sodass Organisation sich auf die Unterstützung durch den StuRa berufen kann)
    • Darstellung auf der Website
  • evtl. Rede- und Antragsrecht einräumt (mit Verweis in der GO)
  • evtl. Ressourcen (Nutzung des Inventars) anbietet und
  • regelmäßig geplante Mittel bereitstellt (mit Verweis in der FO)

Das könnte sich beziehen auf:

Bedingt durch die Dauerhaftigkeit zweckmäßig. Somit besteht der Bedarf der Dokumentation, die beispielsweise in einer Liste geführt werden kann.

-- PaulRiegel 13:58, 13. Aug 2010 (CET)

Idee Zusammenwirkungsordnung[Bearbeiten]

Es sollen folgende Dinge geregelt werden:

  1. Zusammensetzung des studentischen Hochschulrates
  2. Bezug zur Vertretung der Studentinnen und Studenten, die Mitglieder der Organen, der Kommissionen oder als Beauftragte der Hochschule sind.
  3. Führen einer Liste, die alle Organisationen aufzählt, die das Organ unterstützt.
    Dies stellt eine Positionierung des StuRa dar.
    In der GO sollte geregelt werden, dass Organisationen, die unterstützt werden, Antragsrecht im jeweiligen Organ haben.
  4. Was sind die Maßstäbe für Organisationen mit denen grundsätzlich nicht zusammengewirkt werden soll.
    Kriterien festlegen: Vielleicht kann dazu die Umkehrung der Anerkennungsordnung des StuRa TU Dresden dienlich sein. Es soll der Wille zum Ausdruck gebracht werden, dass es eine grundsätzlichen Ablehnung des Zusammenwirkens mit faschistischen Organisationen oder studentischen Verbindungen gibt und daher es keine Anerkennung geben wird. Im Übrigen könnte auch Kriterien für die oben genannte Unterstützung aufgestellt werden (keine Organisation mit kommerziellen Gewinnerzielungsabsichten).
    Das Führen einer Liste, die alle Organisationen aufzählt, die das Organ eben nicht unterstützt, sollte in Betracht gezogen werden.

-- PaulRiegel 20:43, 26. Mär 2011 (CET)

Dokument[Bearbeiten]

aktuelle Arbeitsfassung[Bearbeiten]

Begründung zur Erarbeitung[Bearbeiten]

Erklärung zur Erarbeitung[Bearbeiten]

ähnliche Dokumente[Bearbeiten]

Anträge auf Anerkennung als Hochschulgruppe

Mitwirkende[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]