StuRa Diskussion:Härtefallordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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Es wäre wünschenswert in der [[Härtefallordnung]] der Studentinnen- und Studentenschaft dies mit niederzuschreiben. Dies bedarf jedoch einer Rücksprache mit dem [[StuWe]], da diese für die Erhebung [[Semesterbeitrag#Beitrag für das Studentenwerk | dieses Anteils]] zuständig ist. Bei Unstimmigkeiten sollten die [[Mitglied Verwaltungsrat Studentenwerk Dresden | Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerkes Dresden]] angefragt werden und zur Klärung herangezogen werden. | |||
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Version vom 1. März 2010, 22:52 Uhr
Erstellung
Als Beispiel und daher als Grundlage kann die Härtefallordnung des StuRa der TU Dresden dienen. Sicherlich steht hierfür auch die Geschäftsführung Soziales, aktuell Armin, zur Verfügung.
Denny Meirich gab den Hinweis, dass er sich daran erinnern zu können in alten Akten zur Beitragsordnung eine entsprechende Ergänzungsordnung gesehen zu haben.
Vielen Dank den Aktiven, die sich der Sache annehmen.
PaulRiegel 22:35, 1. Mär 2010 (CET)
Anteil des Beitrages für das Studentenwerk
Salve Aktive,
es sollte im Härtefall auch zu einer Befreiung oder Rückerstattung des Anteils des Beitrages für das Studentenwerk kommen. Dieses Verfahren gibt es wohl bei der Zusammenarbeit des StuRa TU Dresden und dem StuWe. Es ist nicht ob das Verfahren niedergeschrieben ist.
Es wäre wünschenswert in der Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft dies mit niederzuschreiben. Dies bedarf jedoch einer Rücksprache mit dem StuWe, da diese für die Erhebung dieses Anteils zuständig ist. Bei Unstimmigkeiten sollten die Mitglieder des Verwaltungsrates des Studentenwerkes Dresden angefragt werden und zur Klärung herangezogen werden.
Kollegiale
PaulRiegel 22:52, 1. Mär 2010 (CET)