LandessprecherInnenrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. November 2018, 06:54 Uhr
Der LandessprecherInnenrat, kurz LSR, ist das Entscheidungsorgan der KSS.
Grundsätzlich gilt auch hier Räte-Prinzip zur Vertretung. Das heißt die einzelnen StuRä sind in der KSS wie die einzelnen FSRä im StuRa.
Der LSR tagt etwa monatlich an einer der verschiedenen Standorte der Mitglieder (StuRä Sachsens). Die Einladungen mit den Sitzungsunterlagen erfolgt üblicher Weise per Mail. Weitere Informationen gibt es bei den Terminen. Die Protokolle der Sitzungen werden nach ihrer Bestätigung auf der Website veröffentlicht.
Zusammensetzung
Der LSR setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Studierendenschaften der staatlichen und eventuell weiterer Hochschulen (Sachsens) zusammen. Die Größe der Studierendenschaften bestimmt die Anzahl der Stimmen im LSR. Die Benennung (Entsendung bzw. Wahl) der VertreterInnen obliegt jedem StuRa, als Organ der Studierendenschaft, selbst. Für eine Sitzung des LSR können Stimmen auf eine anderes Mitglied der Studierendenschaft übertragen werden. Daher kann es in Ausnahmefällen auch dazu kommen, dass auf Person mehrere Stimmen trägt.
Mitglied der KSS | Anzahl der möglichen Stimmen |
---|---|
StuRa TU Dresden | 4 |
StuRa Uni Leipzig | 4 |
StuRa TU Chemnitz | 3 |
StuRa TU BA Freiberg | 2 |
StuRa HTWK Leipzig | 2 |
StuRa HTW Dresden | 2 |
StuRa HS Zittau/Görlitz | 2 |
StuRa WH Zwickau | 2 |
StuRa HS Mittweida | 2 |
StuRa HfBK Dresden | 1 |
StuRa HGB Leipzig | 1 |
StuRa HMT Leipzig | 1 |
StuRa HfM Dresden | 1 |
StuRa Palucca-Schule | 1 |
Aufgaben
Der LSR wählt für die KSS zwei SprecherInnen, und Beauftragte jeweils für Koordination, Öffentlichkeitsarbeit sowie Finanzen.
Bezeichnung
Gelegentlich, aber eigentlich nicht richtig, wird, wie bei vielen StuRä das R von rat groß geschrieben, wonach der LSR LandessprecherInnenRat geschrieben wird.
LSR
LSR steht als Abkürzung für: