StuRa:Referat: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. Februar 2020, 17:31 Uhr

In Referaten erfolgt die Umsetzung der Beschlüsse innerhalb des StuRa.

Gliederung

Eine Pflicht zur Gliederung eines studentischen Organs besteht nicht. Jedoch erscheint es zweckmäßig sich so organisieren, dass eine Zuweisung der zu erfüllenden Aufgaben möglich ist.

Der Aufteilung in Referate sollte in der Grundordnung geregelt sein. Dort kann sie auch durch Beschlüsse verändert werden.

aktuelle Referate

Reihenfolge

Die Aufzählung der Referate soll die Notwendigkeit der einzelnen Referate darstellen.

Gründe für die Gliederung

Die gegenwärtig Gliederung des StuRa folgt nur der Erfüllung der Pflichtaufgaben.

Zur Erfüllung ihrer Aufgabe sind die Studentinnen und Studenten gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 SächsHSG verpflichtet Beiträge zu entrichten. Daher braucht es Verantwortliche, zum Beispiel gemäß § 29 Absatz 3 Satz 3 SächsHSG, für Finanzen.

Für die Arbeitsgrundlage zur Erfüllung der Aufgaben, in erster Linie für die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft, zum Beispiel zur Verwaltung der Räume gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 SächsHSG, wird durch die studentische Selbstverwaltung & Organisation notwendig.

Die Hauptaufgabe aller Studentinnen und Studenten liegt aber im Studium. Dass diese ordnungsgemäß und bestmöglich durchgeführt kann und wird bedarf es eigenen Verantwortlichen, aber auch gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 4 SächsHSG, die sich mit dem Studium an sich beschäftigen.

Aber das von der Studentinnen- und Studentenschaft Geforderte oder gar Ausgearbeitete soll umgesetzt werden. Oftmals kann das allerdings die Studentinnen- und Studentenschaft nicht allein entscheiden und muss mit weiteren Gruppen oder Personen die Entscheidungen fällen. Vielmals ist es sogar so, dass die Studentinnen- und Studentenschaft die für sich wichtigen Dinge gar nicht entscheiden darf, sondern eben andere. Zur Durchsetzung der studentischen Forderungen braucht es Engagement in der Hochschulpolitik, das mindestens den Belangen der Studentinnen- und Studenten gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG entspricht.

Das studentische Leben ist auch maßgeblich von dem sozialen Bedingen, so etwa die finanzielle Situation, abhängig. Also braucht es Sachverständigen gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 3 SächsHSG im Bezug auf Soziales.

Die direkten Rahmenbedingungen, aber auch die Umsetzung der einzelnen Teile des Studiums in Form von Modulen sollten für ein hochwertiges Studium stimmen. Daher gibt es an der Hochschule gemäß § 9 SächsHSG eine Qualitätssicherung. Sich daran zu beteiligen ist Aufgabe der Studentinnen- und Studentenschaft gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 2 SächsHSG. Das Mit- und Einwirken auf eine Verbesserung der Studienbedingungen von seitens der Studentinnen- und Studentenschaft gestaltet das Qualitätsmanagement.

Alles Tun der Studentinnen- und Studentenschaft und der Hochschule sollte bekannt gemacht werden. Das beginnt innerhalb der Mitglieder und endet mit der gesamten Außenwelt durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.

Das Agieren und Studieren in einer globalisierten Welt müssen die Studentinnen und Studenten, etwa gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 6 SächsHSG, mitgestalten. Dazu ist es wichtig, dass Internationales zu den Erfahrungen zählen kann und das in der Studentinnen- und Studentenschaft gelebt wird.

Die Gesellschaft basiert entscheidend auf Kultur und daher braucht es, auch gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 1 SächsHSG, Studentinnen und Studenten, die diese Belange wahrnehmen.

Nicht nur das geistige, sondern auch das körperliche Wohl der Studentinnen- und Studentenschaft verbessert die Studienleistungen. Dabei spielt der Sport, auch gemäß § 24 Absatz 3 Nummer 5 SächsHSG, eine große Rolle.

alternative Gliederung

Eigentlich kann die Gliederung der Studentinnen- und Studentenschaft, also auch der Referate (des StuRa), frei geändert werden.

alternative Gliederung als eine Art Geschäftsbereiche

Ein Alternative könnte etwa Folgendes sein. Der StuRa gliedert seine Exekutive nach den tatsächlichen Diensten:

alternative Gliederung als eine Art Matrix

Geschäftsbereich
Inneres

Finanzen | Verwaltung

Geschäftsbereich
studentisches Leben

Freizeit | Kultur | Service | Soziales

Geschäftsbereich
Lehre und Studium

Internationales | Qualitätsmanagement | Studium

bereichsübergreifend Hochschulpolitik
bereichsübergreifend Öffentlichkeitsarbeit

Sitzungen

Referate sollten "eigen" Sitzungen abhalten.

Fassen von Beschlüssen

Beschlüsse für das Referat fasst die jeweilige Referatsleitung.

Über planmäßigen Ausgaben bis zu 50 € können die jeweiligen Referatsleitung gemäß § 25 Abs. 2 FO beschließen.

Infrastruktur

Website

Ein jedes Referat hat

  • einen eigenen Ordner,
  • eine eigene Benutzerinnen- und Benutzergruppe und
  • eine eigene Kategorie.

Mail-Verteiler

$referat@

Ein jedes Referat hat einen eigene Mail-Adresse. Die Mail-Adressen sind Mail-Verteiler. Der jeweiligen Referatsleitung obliegt die Betreuung des Mail-Verteilers.

leitung.$referat@

Für jedes Referat gibt es jeweils einen Mail-Verteiler leitung.$referat@. Die Mail-Verteiler sind dezentral den einzelnen Referaten zugeordnet, damit sie durch die jeweilige Referatsleitung selbst verwaltet werden kann.

leitung.$referat@ sind, ihrer Funktion als stimmberechtigte Mitglieder entsprechend, immer Mitglied des Mail-Verteilers rk@.

ref@

Ergänzend gibt es den Mail-Verteiler ref@. Er ist die triviale Sammlung alle Mail-Adressen der Vielzahl von Referaten. Er dient lediglich zur Vereinfachung zum Anschreiben aller Referate, falls dies nötig ist. Konkrete Fälle, wann das nötig ist, sind nicht bekannt, könnten aber hier benannt werden.

Siehe auch

Wiki