StuRa:Fachschaften: Unterschied zwischen den Versionen
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Üblicher Weise wird sich hier an der Zugehörigkeit einer [[Fakultät]] orientiert, aber das ist nicht verpflichtend. | Üblicher Weise wird sich hier an der Zugehörigkeit einer [[Fakultät]] orientiert, aber das ist nicht verpflichtend. |
Version vom 22. Oktober 2010, 14:44 Uhr
Gliederung
Die Gliederung der Studentinnen- und Studentenschaft in Fachschaften legt der StuRa, als zentrales Organ Studentinnen- und Studentenschaft, durch die Gliederung in der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft fest. Es muss nicht zwangsläufig eine Gliederung geben, aber dann entfiel die Grundlage für die Organe der Fachschaft.
Üblicher Weise wird sich hier an der Zugehörigkeit einer Fakultät orientiert, aber das ist nicht verpflichtend.
Beispielsweise könnte auch Studentinnen und Studenten einer Fakultät getrennt (Chemie vom restlichen Maschineneinbau trennen), zusammengelegt (Gestaltung zu Maschinenbau oder Wirtschaftsinformatik den Wirtschaftswissenschaften zuordnen) oder neu kreiert (Gestaltung und Architektur zusammenschließen) werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Abhängigkeit der Zuordnung nicht von der aktuellen Mitgliedschaft zur Fakultät gegeben ist. So könnte es dazu kommen, dass durch eine Veränderung des Strukturgramm der HTW Dresden, welches gemäß der Grundordnung der HTW Dresden das Rektorat beschließt, ein Organ der Fachschaft aufgelöst wird. Demnach würden gerade die speziellen Probleme (etwa durch die Veränderung der Hochschulstruktur) nicht mehr in dem "alten" eigenen Organ befasst werden. Lösung hierfür ist die Zuordnung der Studentinnen und Studenten abhängig vom Zeitpunkt ihrer Immatrikulation an der HTW Dresden im aktuellen Studiengang.