StuRa:Grundordnung/Erklärung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== § Gliederung == | === § Gliederung === | ||
Näheres dazu ist bei [[Fachschaften#Gliederung | Gliederung der Fachschaften]] beschrieben. | |||
=== § Zusammensetzung === | |||
# | |||
# | |||
# Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft. | |||
# | |||
=== § Ordnungen === | |||
# | |||
# ''Wenn ihr eine Ordnung erlasst, ändert oder aufhebt müsst ihr das dem StuRa bekannt geben.'' | |||
# ''Anschließend müsst ihr diese mindestens in der Hochschule veröffentlichen. Also am besten alles sichtbar auf die Homepage stellen.'' |
Version vom 19. März 2010, 20:08 Uhr
§ Gliederung
Näheres dazu ist bei Gliederung der Fachschaften beschrieben.
§ Zusammensetzung
- Jedes Organ kann selbst festlegen wie viele Mitglieder es für sich höchstens wählen lassen will. Der Beschluss gilt nur für die kommende Wahl. In einer Ordnung gilt die Festlegung dauerhaft.
§ Ordnungen
- Wenn ihr eine Ordnung erlasst, ändert oder aufhebt müsst ihr das dem StuRa bekannt geben.
- Anschließend müsst ihr diese mindestens in der Hochschule veröffentlichen. Also am besten alles sichtbar auf die Homepage stellen.