Diskussion:Wahlordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen
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* Im Falle von [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa. | * Im Falle von [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa. | ||
* Nach der Erstellung der [[Grundordnung/Dokument]] ist zu prüfen wie legislative Kräfte gewählt werden. | |||
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* Endet die Amtszeit der legislativen Kräfte (z.B. Referatsleitungen) auch dem mit Beginn der Amtszeit des neugewählten Organs gemäß [[Wahlordnung#§ 2 Zeitlicher Ablauf und Beginn der Amtsperiode]] Absatz 6? Das sollte nicht er Fall sein. |
Version vom 19. März 2010, 22:02 Uhr
Änderung durch die Erarbeitung der Grundordnung
- Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
- Im Falle von Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa.
- Nach der Erstellung der Grundordnung/Dokument ist zu prüfen wie legislative Kräfte gewählt werden.
Unklarheiten
- Endet die Amtszeit der legislativen Kräfte (z.B. Referatsleitungen) auch dem mit Beginn der Amtszeit des neugewählten Organs gemäß Wahlordnung#§ 2 Zeitlicher Ablauf und Beginn der Amtsperiode Absatz 6? Das sollte nicht er Fall sein.