Diskussion:Wahlordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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* Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
* Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
* Im Falle von [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa.
* Im Falle von [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa.
* Nach der Erstellung der [[Grundordnung/Dokument]] ist zu prüfen wie legislative Kräfte gewählt werden.
== Unklarheiten ==
* Endet die Amtszeit der legislativen Kräfte (z.B. Referatsleitungen) auch dem mit Beginn der Amtszeit des neugewählten Organs gemäß [[Wahlordnung#§ 2 Zeitlicher Ablauf und Beginn der Amtsperiode]] Absatz 6? Das sollte nicht er Fall sein.

Version vom 19. März 2010, 22:02 Uhr

Änderung durch die Erarbeitung der Grundordnung

Unklarheiten