StuRa:Geschäftsordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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=== § Ordnungen ===
=== § Ordnungen ===
# Beschlüsse zu Ordnungen werden mit der Mehrheit der Mitglieder gefasst. Diese sind dem StuRa bekannt zu geben.
# Alle Ordnungen sind zu veröffentlichen.
# Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
# Ordnungen der FSRs sind dem StuRa anzuzeigen. Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.

Version vom 19. März 2010, 19:05 Uhr

Abschließend soll hier immer das aktuelle Dokument Geschäftsordnung stehen.

Dies Seite vorübergehend als Arbeitsoberfläche zur Erstellung der Grundordnung durch den Ausschuss Grund- und Geschäftsordnung.

Dazu ergänzend wird eine Begründung erstellt.


§ Ordnungen

  1. Alle Ordnungen sind zu veröffentlichen.
  2. Beschlüsse über Ordnungen bedürfen mindestens der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
  3. Ordnungen der FSRs sind dem StuRa anzuzeigen. Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft sind den FSRs anzuzeigen.