Diskussion:Wahlordnung/Dokument: Unterschied zwischen den Versionen

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== Änderung durch die Erarbeitung der [[Grundordnung/Dokument | Grundordnung]] ==
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* Jährliche Wahl festlegen.
* Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
* Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
* Im Falle von [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa.
* Im Falle von [[Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung]] Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa.

Version vom 9. Januar 2011, 18:03 Uhr

Änderung durch die Erarbeitung der Grundordnung

  • Jährliche Wahl festlegen.
  • Eine Änderung der Anzahl der zu wählenden Mitglider gemäß Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 3 ist dem Wahlausschuss bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Wahlausschreibung schriftlich bekanntzugeben.
  • Im Falle von Grundordnung/Dokument#§ Zusammensetzung Absatz 4 Satz 1 sind alle durch diese Fachschaften gewählten Mitglieder gewählte Mitglieder im StuRa.
  • Nach der Erstellung der Grundordnung/Dokument ist zu prüfen wie legislative Kräfte gewählt werden.

Unklarheiten