Prozess Erstellung und Versand Mitwirkungsbestätigung: Unterschied zwischen den Versionen
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(derzeit Frau Dr. Reingard [Reingard.Jaeger@htw-dresden.de]) | (derzeit Frau Dr. Reingard [Reingard.Jaeger@htw-dresden.de]) | ||
6. Der Versand wird von der Sachbearbeitung Administration & Organisation im digitalen Postbuch vermerkt | 6. Der Versand wird von der Sachbearbeitung Administration & Organisation im digitalen [https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ref/verwaltung/post/postbuch Postbuch] vermerkt | ||
== Begründung == | == Begründung == |
Version vom 19. April 2021, 12:08 Uhr
Unterschriftenleistung und Versand für Anträge zur Mitwirkungsbestätigung:
1. aktuelle Arbeitsdokumente werden in einer zentralen Übersicht der Website des StuRa vom Referat Personal geführt nach Abschluss der Bearbeitung durch das Referat Personal werden die Dokumente zur Unterschrift im Fach im Servicebüro Raum A109 hinterlegt
3. das Referat Personal weist per Email (von mitwirkung@) an Personal@ und V@ (Sp@) auf die Notwendigkeit einer Unterschrift und Rückmeldung der letzten verantwortlichen Partei hin, das alle notwendigen Unterschriften vorliegen (mindestens 1 Vorstandmitglied sowie das für das Referat Personal verantwortliche Referatsmitglied, jedoch NICHT der Antragsteller selbst!).
4. sobald alle Unterschriften vorliegen, erstellt die Sachbearbeitung Administration & Organisation eine digitale Kopie zur Ablage in der owncloud
5. die Sachbearbeitung Administration & Organisation übergibt das Original an die Poststelle der HTW zu Händen der Referentin der Rektorin und versendet parallel die digitale Version zu Händen der aktuellen zuständigen Referentin
(derzeit Frau Dr. Reingard [Reingard.Jaeger@htw-dresden.de])
6. Der Versand wird von der Sachbearbeitung Administration & Organisation im digitalen Postbuch vermerkt
Begründung
Der "Verwaltungsakt" zur Übermittlung der Anträge zur Mitwirkungsbestätigung war bisher ein diffuser und intransparenter Akt. Mit diesem Prozess wird klar definiert und nachgewiesen, wo und wann die Bearbeitung erfolgte und wo ggf. "nachgehakt" werden kann.
Begründung
Der "Verwaltungsakt" zur Übermittlung der Anträge zur Mitwirkungsbestätigung war bisher ein diffuser und intransparenter Akt. Mit diesem Prozess wird klar definiert und nachgewiesen, wo und wann die Bearbeitung erfolgte und ggf. "nachgehakt" werden kann.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
keine